STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMiNISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90IDIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6I17256 Thema: Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Unbegleitete minderjährige Ausländer werden nicht in einer Aufnahmeeinrichtung (AE) des Freistaates Sachsen, sondern von den Jugendämtern gesondert untergebracht. In Ausnahmefällen können unbegleitete Minderjährige in Abstimmung mit den jeweiligen Jugendämtern im Rahmen eines Fluchtverbandes bei Angehörigen in der AE verbleiben. Frage 1: Wie ist die Unterbringung für Familien, alleinreisenden Frauen und unbegleiteten Minderjährigen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen organisiert, insbesondere in Hinblick auf Schlafräume, Größe der Zimmer, abschließbare Zimmer, sanitäre Anlagen (bitte je Erstaufnahmeeinrichtung gesondert auflisten). Grundlage für die Unterbringung besonders schutzbedüritiger Personen bildet das „Konzept zur Prävention von, Schutz vor und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie andere besonders schutzbedürftige Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen — Gewaltschutzkonzept“. Danach ist un— ter anderem die separate Unterbringung von alleinreisenden Frauen und Familien gegenüber alleinreisenden Männern sicherzustellen. Familien wer— den stets zusammen in einem Zimmer untergebracht. Alleinreisende Frauen werden mit anderen alleinreisenden Frauen unter Beachtung der Herkunft, Kultur und Sprache untergebracht. Darüber hinaus sind die jeweiligen Betreiber angehalten, die Belegung innerhalb des jeweiligen Objekts im Rah— men der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Gegebenheiten der Objekte, interessengerecht zu organi- Sieren. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/85 Dresden. 2. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Die jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Unterbringungsobjekte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Freista atSACHSEN Aufnahmeeinrichtung Zimmersituation Sanitäranlagen AE Adalben-Stifter— Weg, Chemnitz Vier- bis Achtbettzimmer, abschließbar, Mutter-Kind-Zimmer zur Babypflege und zum Stil- Ien Gemeinschaftsdusche und Gemeinschafts-WC getrennt nach Geschlecht Mutter-Kind-Zimmer zur Babypflege und zum Stillen AE Thüringer Weg, Vier- bis Achtbettzimmer, Alle Zimmer verfügen über in- Chemnitz abschließbar nenliegende Dusche und WC AE SFZ CoWerk, Einzel- und Doppel— Alle Zimmer verfügen über in- Chemnitz zimmer, abschließbar nenliegende Dusche und WC - Haus Lützowstraße - Haus Fünf— bis Achtbettzimmer, Alle Zimmer verfügen über in- Matthessstraße abschließbar nenliegende Dusche und WC AE Schneeberg, Vier— bis Achtbettzimmer, Gemeinschafisdusche und Chemnitz abschließbar, Gemeinschafts-WC getrennt nach Geschlecht AE Hamburger Straße, Dresden Zwei- bis Zehnbettzimmer, nicht abschließbar Gemeinschaftsdusche und Gemeinschafts-WC getrennt nach Geschlecht AE Bremer Straße, Dresden Vier- bis Sechsbettzimmer , abschließbar Gemeinschaftsdusche und Gemeinschafts—WC getrennt nach Geschlecht AE für schutzbedürfti— ge Frauen Drei- bis Vierbettzimmer, abschließbar Gemeinschaftsdusche und Gemeinschafts-WC getrennt nach Geschlecht AE Max-Liebermann- Straße, Leipzig Zwei- bis Sechsbettzimmer , abschließbar, Mutter- Kind-Zimmer zur Babypflege und zum Stillen Gemeinschaftsdusche und Gemeinschafts-WC getrennt nach Geschlecht AE Dölzig, Leipzig Ein- bis Sechsbettzimmer,abschließbar Gemeinschaftsdusche undGemeinschafts-WC getrenntnach Geschlecht Frage 2: Wie ist die Unterbringung von vulnerablen Gruppen (Schwangere, alleinreisende Frauen, bi-‚ homo-‚ trans- und intersexuelle Menschen, unbegleitete Minderjährige , traumatisierte oder chronisch Kranke) in den oben genannten oder in gesonderten Einrichtungen organisiert (bitte nach Ort und Kapazitäten aufschlüsseln) Der Freistaat Sachsen verfügt über zwei spezialisierte Unterbringungsobjekte mit jeweils 90 Plätzen. Aus Rücksicht auf die dort untergebrachten Personengruppen wird auf eine weitere Differenzierung verzichtet. Seite 2 von 5 STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Innerhalb der übrigen AE existieren keine festgeschriebenen Kapazitäten zur Unterbringung der oben genannten vulnerablen Gruppen, eine Aufschlüsselung nach Ort und Kapazität ist daher nicht möglich. Die notwendigen Unterbringungsmöglichkeiten werden individuell geschaffen. Hierfür erfolgt im Bedarfsfall eine Absprache zwischen den Betreibern sowie dem Belegungsmanagement der Landesdirektion Sachsen. Auch bei vulnerablen Personen findet eine Belegung unter Beachtung auf Herkunft, Kultur und Sprache statt. Sollte bereits bei Registrierung bei der Landesdirektion Sachsen ein spezieller Unterbringungsbedarf festgestellt werden, erfolgt vorab eine Information an den entsprechenden Betreiber zur Berücksichtigung bei der Zimmervergabe. Soweit die Unterbringung in einer der zwei oben genannten spezialisierten Unterbringungsobjekte notwendig ist, veranlasst die Landesdirektion Sachsen alle notwendigen Schritte. Frage 3: Inwiefern existieren Gemeinschaftsräume und Spielzimmer für Kinder mit welchen Angeboten (z.B. Kinderbetreuung) (bitte je oben genannter Einrichtung einzeln auflisten)? FreistaatSACHSEN Aufnahmeeinrichtung Raum-, Spiel- und Betreuungsangebote AE Adalbert—Stifter—Weg, Chemnitz - Schulräume, - Spielzimmer Angebote: - Kinderbetreuung, - Freizeitangebote außerhalb der Kinderbetreuung AE Thüringer Weg, Chemnitz - Schulräume, - Spielzimmer Angebote: — Kinderbetreuung, - Freizeitangebote außerhalb der Kinderbe— treuung AE SFZ CoWerk, Chemnitz - Spielzimmer Angebote: - Kreativangebote von Erziehern, Sozial— pädagogen und Heilpädagogen, — Kinderbetreuung Seite 3 von 5 STAATSNHNISTERIUNI DES lNNERN FreistaatSACHSEN Aufnahmeeinrichtung Raum-, Spiel- und Betreuungsangebote AE Schneeberg, Chemnitz - Schulräume, - Kindersportraum Angebote: - von Erziehern geleitete Kinderspielstube (Montag bis Freitag für zwei— bis siebenjährige Kinder), - Schulstunden für Jugendliche von acht bis 18 Jahre (vormittags, 3x die Woche), - Teens-Club für Acht- bis 18-Jährige (nachmittags an Werktagen) AE Hamburger Straße, Dresden - Spielzimmer Angebote: - Kinderbetreuung, - Freizeitangebote außerhalb der Kinderbetreuung AE Bremer Straße, Dresden - Spielzimmer Angebote: — Kinderbetreuung, — Freizeitangebote außerhalb der Kinderbetreuung AE für schutzbedürftige Frauen — Spielzimmer Angebote: — Kinderbetreuung, - Freizeitangebote außerhalb der Kinderbetreuung AE Max-Liebermann-Straße, Leipzig - Spielzimmer Angebote: - von Erziehern betreuter Kinderspielbereich (Spiel, Sport und Lernangebote), - Kreativcafé für Jugendliche ab zwölf Jahre, — Sportangebote AE Dölzig, Leipzig - Kinderspielraum,- SportraumAngebote:- Kinderbetreuung,- Deutschkurse für Kinder,- Krabbelgruppe für Eltern mit unter vierjährigenKindern,- Jugendclub ab zwölf Jahre Seite 4 von 5 STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 4: lnwiefern wurde das Gewaltschutzkonzept für EAEs im Freistaat Sachsen von 2016 bereits auf Wirksamkeit überprüft und in welcher Form? Falls nicht, warum nicht? Jede AE des Freistaates Sachsen verfügt seit April 2017 über ein einrichtungsspezifisches Gewaltschutzkonzept, dem das in der Antwort auf die Frage 1 genannte Gewaltschutzkonzept aus dem Jahr 2016 zugrunde liegt. Die Wirksamkeit des Gewaltschutz— konzeptes unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung anhand der aktuellen Situation mittels Checklisten. ln Auswertung dieser Checklisten werden Aufgabenpläne zur Um— setzung des Gewaltschutzkonzeptes des Freistaates Sachsen aktualisiert. Zudem werden im Rahmen regeimäßig stattfindender Dienstleister- und Sicherheitskonferenzen Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Tauglichkeit und der Umsetzung des Konzeptes in den einzelnen Einrichtungen überprüft. Frage 5: Inwiefern wird sichergestellt, dass mögliche Gefährdung des Kindeswohls in den oben genannten Erstaufnahmeeinrichtungen erkannt werden können? Die Landesdirektion Sachsen hat die Betreiber der AE vertraglich dazu verpflichtet, sozialpädagogisches Personal einzustellen und dieses durch Schulungen zum Thema Kindeswohlgefährdung zu sensibilisieren. Durch das qualifizierte Fachpersonal kann somit frühzeitig eine Kindeswohlgefährdung erkannt werden. Die frühzeitige Erkennung ist einzelfallabhängig. Die Betreiber sind insbesondere angehalten, die regelmäßige Mahlzeiteneinnahme sowie die hygienische Verfassung von Kindern zu beobachten. Soweit den jeweiligen Betreibern Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, erfolgt unverzüglich eine Kontaktaufnahme mit der Landesdirektion Sachsen. Diese führt zur Prüfung des Sachverhalts zum Beispiel Gespräche mit den Eltern und zieht ggf. das Jugendamt hinzu, um weitergehende Maßnahmen zu treffen. Die Abiaufpläne bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind in den einrichtungs— spezifischen Gewaltschutzkonzepten niedergeschrieben. (ylit fandlichen Grüßen Pro Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-05-02T12:20:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes