Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr. 6/17281 STAATSMINISTE RIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Bedarf für die Errichtung eines staatsstraßenbegleitenden Radweges entlang der S 161 zwischen Stürza und Heeselicht (Landkreis Landkreis Sächsische Schweiz -Osterzgebirge) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt wurde durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder durch die regionale Niederlassung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Bedarf für die Errichtung eines staatsstraßenbegleitenden Radweges entlang der S 161 zwischen Stürza und Heeselicht angemeldet und auf Grundlage welcher Ergebnisse der Multikriterienanalyse (Durchschnittliche tägliche Verkehrsleistung, Schwerverkehrsanteil, Kurvigkeit der Straße, Bedeutung für den Pendler-, Schüler- oder touristischen Radverkehr) wurde die Maßnahme welcher Prioritätsklasse der Radverkehrskonzeption 2014 zugeordnet (ggf. bitte Abschnittsgenau angeben )? Frage 2: Wie stellt sich der Bedarf für die Errichtung eines staatsstraßenbegleitenden Radweges entlang der S 161 zwischen Stürza und Heeselicht (Landkreis Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge) aus Sicht der Staatsregierung dar? Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 1 und 2: Die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen 2014 (RVK) gibt den Rahmen für einen wirtschaftlichen Personal- und Ressourceneinsatz vor, indem im Ergebnis einer Multikriterienanalyse (MKA) das Erfordernis einer Radverkehrsanlage gewichtet wurde. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsm inister Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/61-2019/24046 Dresden, 2 5, APR. 2019 r- Zcrt1f;hl \cit 1006 ~udll bcrufundfamil1c Hausanschrift: Sächs isches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01 099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa .sachsen.de Verkehrsanbindung Zu erreichen m1t den Straßenbahnhrnen 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTE RIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Im Zuge der Ausarbeitung der RVK wurde der Bedarf für den Bau eines Radweges zwischen Stürza und Heeselicht entlang der S 161 bewertet. Nach der MKA wurde der Abschnitt zwischen der Ortsdurchfahrt Stürza und dem Knotenpunkt mit der S 163 insbesondere aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelastung in Klasse B eingeordnet. Der Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt mit der S 163 und der Ortsdurchfahrt Stürza wurde in Klasse C eingeordnet. Maßnahmen der Klasse B können voraussichtlich erst nach 2025 umgesetzt werden . Maßnahmen der Klasse C sind hinsichtlich ihrer Notwendigkeit weiter zu prüfen . Im Zuge der derzeitigen Fortschreibung der Radverkehrskonzeption wird der Bedarf fü r den Bau eines Radweges neu bewertet. Geänderte Randbedingungen, wie z. B. Änderung der Verkehrsbelastung , werden dabei berücksichtigt. Es wird auf die Radverkehrskonzeption im Internet verwiesen (http://radverkehr.sachsen .de/5700.html Frage 3: Welche Vorplanungen oder Planfeststellungsverfahren für die Realisierung finden aktuell statt, bzw. haben in welchem Zeitraum mit welchem Ergebnis stattgefunden (Bitte geben Sie den Stand der Vorplanung/des Planfeststellungsverfahrens nach den einzelnen Bauabschnitten getrennt an), bzw. zu welchem Zeitpunkt sind der Beginn der Vorplanungen, die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens, der Baubeginn sowie die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe welcher Teilabschnitte des Radweges jeweils geplant und welche alternativen Streckenführungen werden aktuell oder wurden im laufe des Planungsprozesses aus welchen Gründen in Erwägung gezogen? Aufgrund der Einordnung in der Radverkehrskonzeption gibt es derzeit keine Planungen zur Anlage eines straßenbegleitenden Radweges im Abschnitt Stürza-Heeselicht entlang der S 161 . Es besteht für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr kein Planungsauftrag . Frage 4: Werden im Rahmen der Fahrbahnerneuerung, der damit angestrebten Reduzierung der Fahrbahnbreiten für den Autoverkehr und damit freiwerdenden bereits vorhandenen Asphaltflächen auch Radwegverbindungen angelegt? Wenn nicht, warum nicht? Gegenstand von Fahrbahnerneuerungen sind Arbeiten am vorhandenen Straßenoberbau im Bestand, die dem Substanzerhalt dienen. Im Abschnitt von Stürza bis zum Knotenpunkt mit der S 163 weist die Fahrbahn Breiten von 5,70 m bis 6,20 m auf. Hier wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung eine einheitl iche Fahrbahnbreite von 6,00 m hergestellt. Im anschließenden Abschnitt bis Heeselicht wird die Straße auf die Regelbreite von 7,00 m zurückgebaut. Separate Radverkehrsflächen werden nicht angelegt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Für den Anbau eines Radweges ist - unabhängig von der Breite des vorhandenen Straßengrundstücks - regelmäßig ein Baurechtsverfahren notwendig , weil neben der Grundstücksverfügbarkeit auch eine ganze Reihe weiterer Randbedingungen , wie Versiegelung , Entwässerung und Naturschutz, zu beachten sind . Die damit im Zusammenhang stehenden Planungs- und Genehmigungszeiträume sind üblicherweise wesentlich länger als jene für Fahrbahnerneuerungen . Frage 5: Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf der S 161 auf ihren jeweiligen Teilabschnitten zwischen Stürza und Heeselicht (Landkreis Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge) in den Jahren 2010 bis 2019 entwickelt (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an) und wie viele Radfahrende wurden im genannten Zeitraum pro Jahr leicht, schwer oder tödlich verletzt (Bitte schlüsseln Sie nach Lebensalter der Radfahrenden auf)? Die Straßenverkehrsstärke wird in regelmäßigen Zählungen erfasst. Im Teilabschnitt Stürza - Heeselicht ist keine Zählstelle des Straßenverkehrs vorhanden . Im angrenzenden Bereich bei Stürza wurden auf der S 161 bei der Straßenverkehrszählung im Jahr 2010 ein DTV von 2.188 Fz/24 h (Schwerverkehrsanteil rund 6 %) und bei der Straßenverkehrszählung im Jahr 2015 ein DTV von 2. 777 Fz/24 h (Schwerverkehrsanteil rund 6,6 %) ermittelt. Neuere Zählungen liegen nicht vor. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 8. April 2019 wurden keine Verkehrsunfälle mit Radfahrenden polizeilich registriert. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-04-26T08:56:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes