SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117282 Thema: Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Prüfung Maßnahmenpaket u nd Projektträgerschaft Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Staatsregierung hat der sogenannten Kohlekommission eine Liste mit Maßnahmen und Projekten vorgelegt, die der Bewältigung des Strukturuvandels in Sachsen im Zuge des Kohleausstieges dienen sollen . Diese werden von der Bundesregierung auf Übernahme in ein Maßnahmengesetz (,,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen") geprüft ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Bundesministerien waren und sind nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung für die Prüfung welcher Handlungsschwerpunkte(wie in Bericht Kohlekommission angegeben) oder Maßnahmenvorschläge aus der Anmeldung des Freistaates zuständig? Frage 2: Welche Stelle bei der Bundesregierung ist für die Prüfung der Maßnahmenvorschläge nach Nachhaltigkeitskriterien zuständig? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Die Staatsregierung hat keinen Einblick in die internen Prüfungsabläufe der Bundesregierung. Diese fallen auch nicht in ihre Zuständigkeit und liegen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs. Die Zuständigkeit bestimmter Bundesministerien für die Prüfung einzelner Handlungsschwerpunkte oder Maßnahmenvorschläge insbesondere im Hinblick auf deren Nachhaltigkeit Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK. 1S4.2-1 053 I 44t 1 084- 2019136916 Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden Dresden, 1(noritzorc i '¡r-. SACHSEN *i * ** DORTLTEGTEUR0PA Achtung: Seit 29. Mä¡220'19 erreichen Sie die Sächsische Staatskanzlei in Dresden unter neuen Telefon- und Faxnummern. Die Kampagne des Freistaates Sachsen. *t* .. soG sAcHsr EHT sc Seite 1 von 3 www.sechsen.de SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENw richtet sich nach internen Festlegungen der Bundesregierung, die der Staatsregierung unbekannt sind. Vorbemerkuno zu den Fraoen 3 bis 5: Soweit Frage 3 auf ,,lnformationen der Staatsregierung über die geplante Abwicklung des Strukturstärkungsgesetzes" gerichtet ist, geht die Staatsregierung im Lichte der Formulierung der Frage 5 davon aus, dass nach den Planungen der Bundesregierung für die administrative bzw. organisatorische Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes gefragt wird, d. h. durch welche Behörden, Einrichtungen und lnstitutionen des Bundes das Strukturstärkungsgesetz nach den Plänen der Bundesregierung umgesetzt werden soll. Auch die Frage 4 wird so verstanden, dass diese - wie auch Frage 3 - auf die Planungen der Bundesregierung gerichtet ist. Unter ,,Projektträgern" im Sinne der Fragen 4 und 5 versteht die Staatsregierung Behörden , Einrichtungen und lnstitutionen, die die Förderung von Projekten Dritter organisieren und venryalten. Frage 3: Welche Informationen liegen der Staatsregierung über die geplante Abwicklung des Strukturstärkungsgesetzes vor? Der Staatsregierung liegen keine lnformationen über die Planungen der Bundesregierung für die Abwicklung des Strukturstärkungsgesetzes vor, soweit damit gemeint ist, durch welche Behörden, Einrichtungen und lnstitutionen des Bundes das Strukturstärkungsgesetz umgesetzt werden soll. Der Staatsregierung ist jedoch die Auffassung des Bundes bekannt, wonach die Länder für die Strukturentwicklung in den von der vorzeitigen Beendigung der Gewinnung und Verstromung von Braunkohle betroffenen Regionen zuständig sind. Aus diesem Grunde beschränken sich die Äußerungen des Bundes bezüglich der Organisationsstruktur auf den Vorschlag, ein beratendes Kontrollgremium zu schaffen, das für sämtliche Bereiche des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen zuständig sein soll. Dieses Gremium soll sich aus Vertretern des Bundes und der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen zusammensetzen, Koordinierungsaufgaben übernehmen und den Bund und die vier genannten Länder mit Berichten und Analysen beraten bzw. bei der Durchführung und Umsetzung von Projekten unterstützen, ohne Entscheidungen über die Verteilung finanzieller Mittel zu treffen. lm Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Wird es einen externen Projektträger geben, z. B. wie der Projektträger Jülich für die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative? Dies steht noch nicht fest Seite 2 von 3 SÄcHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENU Frage 5: Für den Fall, dass lnstitutionen außerhalb von Bundesministerien und ihr beioder untergeordneter Behörden die Projektträgerschaft für die Abwicklung des Strukturstärkungsgesetzes übernehmen: Gibt es Pläne seitens der Staatsregierung dafür lnstitutionen und Einrichtungen in Sachsen anzubieten bzw. aufzubauen ? Es gibt einen laufenden Diskussionsprozess seitens der Staatsregierung, bestehende oder noch zu schaffende lnstitutionen bzw. Einrichtungen mit der Aufgabe der administrativen Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes zu betrauen, da es sich bei der Strukturentwicklung in den Braunkohle-Regionen auch nach Auffassung der Staatsregierung um eine Landesaufgabe handelt. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird im Hinblick auf den diesbezüglich noch nicht abgeschlossenen Entscheidungsprozess der Staatsregierung (Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung) abgesehen. Mit freundlichen Grüßen 9b Oliver Schenk /,1-,ttaL- Seite 3 von 3 2019-04-17T10:22:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes