STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Bart! und Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: §I17288 Thema: Uberprüfung von Personen des Bewachungsgewerbes durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen im I. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: \_I_Vie viele Anfragen von Gewerbebehörden an das LfV Sachsen zur Uberprüfung von Personen des Bewachungsgewebes erfolgten im l. Quartal 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Rechtsgrundlage, Monaten, Zahl der Anfragen und Zahl der Personen!) Im |. Quartal 2019 gingen insgesamt 531 schriftliche Anfragen der Gewer— bebehörden betreffend diesen Personenkreis (Bewachungsgewerbe) im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen ein. Diese verteilen sich auf die einzelnen Monate wie foigt: Monat Anzahl der angefragten Personen gemäß § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Januar 2019 193 Februar 2019 177 März 2019 161 Frage 2: Wie viele der Überprüfungen aus Frage 1 ergaben Hinweise zu welchen Phänomenbereichen des „Extremismus“ bzw. der politisch motivierten Kriminalität und in wie vielen Fällen waren diese Hinweise gerichtsverwertbar , so dass eine Übermittlung dieser Hinweise vorgenommen werden konnte? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Übermittlungen und Phänomenbereichen!) -, Freistaat7;SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3629 Dresden, 2. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3.6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Das LfV Sachsen teilte den Gewerbebehörden im genannten Zeitraum in insgesamt zehn gerichtsverwertbaren Fällen Erkenntnisse i. S. d. § 34a Abs. 1 Satz 4 GewO mit. Diese verteilen sich auf die einzelnen Monate sowie die Phänomenbereiche wie folgt: : Freistaat' l SACHSEN Erkenntnisübermittlungen zum Phänomenbereich Monat Rechts- Links- Ausländer- „Reichsextremismus extremismus extremismus bürger“ Januar 2019 1 O 0 1 Februar 2019 O 2 O März 2019 1 O 0 2 Frage 3: Wie viele Fälle sind aus dem I. Quartal 2019 bekannt, bei denen aufgrund des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit entsprechend § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewO und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bewachungsverordnung eine bewachungsrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörden versagt wurde? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Phänomenbereichen, Erlaubnisversagung gegen Unternehmen , Erlaubnisversagung gegen Personen in Unternehmen!) Nach Auskunft der zuständigen Behörden wurde im l. Quartal 2019 keinem Unternehmen die Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewO versagt. lm gleichen Zeitraum wurde insgesamt 15 Personen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bewachungsverordnung die Beschäftigung mangels Zuverlässigkeit versagt. Im Januar 2019 betraf dies sieben Personen, im Februar 2019 sechs Personen und im März 2019 zwei Personen. Bei zwei der mangels Zuverlässigkeit abgelehnten Personen lagen Gründe mit Bezügen zum Rechtsextremismus und bei einer Person Gründe mit Bezügen zum Ausländerextremismus vor. Frage 4: Wie viele Fälle sind aus dem I. Quartal 2019 bekannt, bei denen aufgrund extremistischer Bezüge unzuverlässige Personen mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum tätig sind bzw. waren? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten und Phänomenbereich !) Nach Kenntnis der Gewerbebehörden sind im |. Quartal 2019 keine wegen bekannter Bezüge zum Extremismus unzuverlässigen Personen im Bewachungsgewerbe mit Schutzaufgaben im befriedeten Besitztum tätig gewesen. Ii/I/ltf7undllche/i G . Dr. rüßen L2“: Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-05-02T12:21:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes