STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17298 Thema: Nicht in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik enthaltene Straftaten 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straftaten, die 2018 durch die sächsische Polizei bearbeitet wurden, werden auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen sachlichen Erwägungen oder Gründen nicht in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst und veröffentlicht? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13293 verwiesen. Frage 2: Wie viele Straftaten entsprechend Frage 1 wurden im Jahr 2018 durch die sächsische Polizei bearbeitet? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Grundlage des Datenbestandes im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen. Die nachfolgenden Angaben kön— nen sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen insofern noch ändern. - : Freistaat“35ACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/58 Dresden, 2. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkpläize: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM : FreistaatDES INNERN » j SACHSEN Ausschlussgflnd Staatsschutzdelikte 1.829 Verkehrsdelikte 43.947 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen 14.969 Keine Freigabe aus sonstigen Gründen (Statistikfreigabe „nein“) 33.712 Gesamt 94.457 Unter dem Ausschlussgrund „Keine Freigabe aus sonstigen Gründen (Statistikfreigabe „nein“)“ werden u. a. auch Straftaten registriert, die aufgrund allgemeiner oder speziel— ler Erfassungsregeln der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht separat zu erfassen sind. Eine weitere Differenzierung dieser Fälle ist nicht möglich, da die Gründe, die zur Nichterfassung führen, im Vorgang nicht abgebildet werden. Sie könnten daher selbst bei einer Einzelfallauswer‘cung aller 33.712 Vorgänge nicht vollständig festgestellt werden . Mit fundlichen Grüßen „(Uli . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-05-02T12:23:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes