SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17300 Thema: Ausübung der Rechtaufsicht der Sächsischen Staatskanzlei über die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) nach S 36 Sächsisches Privatru ndfu nkgesetz (SächsPRG) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die nach dem Sächsischen Privatrundfunkgesetz zut Gewährleistung der ,,Veranstaltung von privatem Rundfunk" bestimmten Aufgaben werden gemäß $ 27 SächsPRG von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Nach $ 36 SächsPRG unterliegt diese Landesanstalt der ,,Rechtsaufsicht der Sächsischen Staatskanzlei, die sich nicht auf Programmangelegenheiten erstreckt"." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Weise, aus welchem Anlass, zu welchem Sachverhalt, mit welchen Mitteln oder Maßnahmen und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage ist die Sächsische Staatskanzlei seit dem 1. Januar 2010 in Ausübung und Wahrnehmung der ihr gegenüber der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) obliegenden Rechtsaufsicht - über die in der ,,Unterrichtung durch die Sächsische Staatskanzlei mit dem Titel: ,,Prüfbericht der Sächsischen Staatskanzlei betreffend die Drucksachen 6/9553 und 616341 zu dem Thema: ,,Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof - Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)", Drs 6113218, genannten Sachverhalte hinaus - rechtsaufsichtlich tätig geworden? # FreistaatSACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 44t 1 101 - 2019137001 Dresden, i?Aprit2019 Dle Kampagne des Freistaates Sachsen. *** Hausanschrift: Såchsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden i 2\ sAcHsEN*i * *t DoRTLTEGTEUR0PA .. SO GEHT sAcHstscH Seite I von 3 wwl.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENs Rechtsgrundlage für die rechtsaufsichtliche Tätigkeit ist in allen Fällen $ 36 SächsPRG. ln diesem Rahmen führt die Sächsische Staatskanzlei, Referat Medien, Medienrecht, regelmäßig rechtsaufsichtliche Gespräche mit dem Geschäftsführer der SLM zu aktuellen Themen durch, um sich über die laufenden Tätigkeiten zu informieren und auszutauschen. ln dem genannten Zeitraum haben sich nachfolgende Anlässe für weiterführende rechtsaufsichtliche Maßnahmen ergeben (über diejenigen hinaus, die den Prüfbericht der Sächsischen Staatskanzlei zu dem Thema: ,,Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof - Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)", Drs 6/13218, betreffen und in Frage 1 ausgenommen sind): a. Juli 2013: Gespräch zwischen Vertretern der Sächsischen Staatskanzlei und der SLM über den Enruerb der Wohnung am Dienstsitz der SLM mit Kaufvertrag vom 30. Mai 2013, bei dem die SLM zur Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie zur Vorlage weiterer relevanter Unterlagen aufgefordert wurde. lm Folgenden hat die Staatskanzlei die SLM schriftlich zur Vorlage weiterer Dokumente und zur Erteilung von Auskünften aufgefordert. Zum weiteren Verfahren siehe Antworten zu Fragen 2 - 4. b. Dezember 2016: Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten der SLM auf Grundlage von S 32 Abs. 1 SächsPRG. Zum weiteren Verfahren siehe Antworten zu Fragen 2 - 4. c. Juni 2017: Unterrichtung der Staatskanzlei durch die SLM über den Beschluss der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (GVK) auf ihrer Sitzung am 6. Juni 2017, dass die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG Plattformanbieter des zweiten nationalen DAB+-Multiplex wird. Die Staatskanzlei hat den Präsidenten der SLM schriftlich zur Stellungnahme zu dem Vorgang aufgefordert. Zum weiteren Verfahren siehe Antworten zu Fragen 2-4. Frage 2: Welche konkreten Prüfungen sind im Zuge der in Frage I genannten rechtsaufsichtlichen Tätigkeiten durch die Sächsische Staatskanzlei mit welchem konkreten Prüfergebnis durchgeführt oder veranlasst worden? (Bitte aufgeschlüsselt nach den in Frage I genannten jeweiligen rechtsaufsichtlichen Täti gkeiten/Sachverhalten darstel len.) a. Die Staatskanzlei hat den ermittelten Sachverhalt rechtlich geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kauf der Dachgeschosswohnung mit den Grundsätzen einer geordneten, sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung i. S. v. S 35 Abs. 3 S. 1 SächsPRG nicht zu vereinbaren ist. b. Die Staatskanzlei hat geprüft, inwieweit eine Wahl von Herrn Michael Sagurna zum Präsidenten und Frau Grit Wißkirchen zur Yizepräsidentin der SLM vor dem Hintergrund der Regelung in $ 32 Abs. 1 Satz 2 SächsPRG zulässig ist.Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahl des amtierenden Präsidenten und der amtierenden Vizepräsidentin rechtlich nicht zu beanstanden ist, da zum Zeitpunkt der Wahl eine Fallkonstellation gegeben Seite 2 von 3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# war, die eine Abweichung von der Soll-Vorschrift des $ 32 Abs. 1 Salz 2 SächsPRG zuließ. Vergleiche auch Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema ,,Gesetzesgemäße Besetzung des Präsidiums der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)" (Drs.-Nr. 6117196). c. Die Staatskanzlei hat aufgrund der Stellungnahme der SLM den Sachverhalt mit Blick auf die Vertretung der Mitglieder der SLM in der GVK nach $ 35 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag in Verbindung mit $ 32 Abs. 1 Satz 4 SächsPRG geprüft mit dem Ergebnis, dass kein Anlass für ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden gegeben war. Frage 3: Welche konkreten rechtsaufsichtlichen Maßnahmen oder rechtsaufsichtlichen Entscheidungen hat die Sächsische Staatskanzlei im Ergebnis der in Frage I genannten rechtsaufsichtlichen Tätigkeiten gegenüber der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) getroffen? a. Die Staatskanzlei hat mit Bescheid vom 2. Juli 2014 gegenüber der SLM festgestellt, dass der Wohnungskauf zu den erfolgten Konditionen gegen $ 35 Abs. 3 S. 1 SächsPRG verstößt. Zugleich hat sie Anordnungen zum Schadensersatz und zum beabsichtigten Kauf einer weiteren Wohnung getroffen. b. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wurden keine Maßnahmen getroffen c. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wurden keine Maßnahmen getroffen Frage 4: lnwieweit und mit welchem Ergebnis ist die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) gegen die in Frage 3 genannten rechtsaufsichtlichen Maßnahmen und Entscheidung der Sächsischen Staatskanzlei mit welchen Rechtsbehelfen oder Rechtsm ittel n vorgegangen? a. Die SLM hat gegen den Bescheid vom 2. Juli 2014 am 15. Oktober 2014 Klage erhoben, die das Verwaltungsgericht Leipzig mit Urteil vom 2. Februar 2016 abgewiesen hat. Auf die Berufung der SLM hat das Obervenrualtungsgericht Sachsen mit Urteil vom 18. Dezember 2017 die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Mit freundlichen Grüßen CId.'* l,'A"X Oliver Schenk Seite 3 von 3 2019-04-23T11:29:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes