STAATSMINBTERIUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6I17307 Thema: Straftaten an Schulen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Polizeistatistik (PKS) 2016 (https:Ilwww.polizei.sachsen.deldeldokumentelLKA/2XGesamtXberlick X16.pdf; Seite 78, Tabelle 87) ist eine genaue Zuordnung von Straftaten zu Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen ersichtlich. In den Antworten der Kleinen Anfragen (Drs 6/16837, Drs 6/16838 und Drs 6/16839) war diese Zuordnung scheinbar nicht möglich und soll hiermit für ganz Sachsen sowie bezogen auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Straftaten wurden an Grundschulen in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018 verübt? (Bitte je Jahr für Gesamtsachsen die Straftaten nach Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen wie in der PKS 2016, S. 78, Tabelle 87 zuordnen und darstellen und zusätzlich je Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln.) Frage 2: Wie viele und welche Straftaten wurden an Mittelschulen bzw. Oberschulen in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018 verübt? (Bitte je Jahr für Gesamtsachsen die Straftaten nach Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen wie in der PKS 2016, S. 78, Tabelle 87 zuordnen und darstellen und zusätzlich je Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln .) Freistaat| 'SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/62 Dresden. 3. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 3: Wie viele und welche Straftaten wurden an Gymnasien in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018 verübt? (Bitte je Jahr für Gesamtsachsen die Straftaten nach Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen wie in der PKS 2016, S. 78, Tabelle 87 zuordnen und darstellen und zusätzlich je Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln .) Frage 4: Wie viele und welche Straftaten wurden an Förderschulen bzw. sonstigen Schulen in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018 verübt? (Bitte je Jahr für Gesamtsachsen die Straftaten nach Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen wie in der PKS 2016, S. 78, Tabelle 87 zuordnen und darstellen und zusätzlich je Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln.) Frage 5: Wie viele und welche Straftaten wurden an berufsbildenden Schulen in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018 verübt? (Bitte je Jahr für Gesamtsachsen die Straftaten nach Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen wie in der PKS 2016, S. 78, Tabelle 87 zuordnen und darstellen und zusätzlich je Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln.) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur RUcksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Der Abgeordnete nimmt in seiner Vorbemerkung Bezug auf die Darstellung der Tabelle 87 auf Seite 78 des Jahrbuches Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2016. In dieser Tabelle werden Angaben zur Anzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger nach Staatsangehörigkeit und Deliktgruppen abgebildet. Diese Angaben können auf Grundlage der PKS erhoben werden. Zur Beantwortung der drei in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Kleinen Anfragen im Zusammenhang mit Straftaten an Schulen war eine Auswertung auf Grundlage der PKS jedoch nicht möglich, da in der PKS die entsprechenden Tatörtlich— keiten (Schulen) nicht erfasst werden. Insofern erfolgte die Beantwortung mit Angaben aus dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS). Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Aus PASS können die zur Beantwortung erforderlichen Daten jedoch nicht über standardisierte Tabellen analog der PKS erhoben werden. Hier müssen Angaben zu Straftaten und Personen „händisch“ in einer neuen Tabelle zusammengeführt werden. Für die Beantwortung der aktuellen Kleinen Anfrage würde das die Erstellung von insge— samt 140 Tabellen (zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte, Sachsen gesamt, fünf verschiedene Schularten, jeweils zwei angefragte Jahre) erfordern. Wenn man einen Zeitansatz von mindestens 60 Minuten fürjede einzelne der 140 Tabellen ansetzt, wären dies mindestens 140 Stunden für die Erstellung aller Tabellen. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter mindestens dreieinhalb Wochen mit dieser Erstellung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mit fre ndlichen Grüßen Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-05-03T11:08:32+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes