STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/17311 Thema: Förderung des Jugendhaus Roßwein e.V. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projekte des Jugendhaus Roßwein e.V. wurden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 durch den Freistaat Sachsen in jeweils welcher Höhe gefördert? (Bitte je Haushaltsjahren nach Förderprogramm und Projekten aufgliedern.) Die Förderungen des Freistaates Sachsen in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Förderprogramm Projekt Förderhöhe 2015 Richtlinie des Sächsischen Staats- Jugendhaus 13.926,97 € ministeriums für Soziales und Ver- Roßwein braucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) 2016 Richtlinie des Sächsischen Staats- Jugendhaus 13.660,45 € ministeriums für Soziales und Ver- Roßwein braucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) 2017 Richtlinie des Sächsischen Staats- Jugendhaus 11.531,75€ ministeriums für Soziales und Ver- Roßwein braucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-19/264 9resden, ._!Z) April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Jahr F örderprog ramm 2018 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) - Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" Projekt Jugend Jugend STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Förderhöhe hält 1.760,00 € in der Region Für das Haushaltsjahr 2018 liegt der Bewilligungsbehörde für den Vollzug der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)" noch kein Verwendungsnachweis des Landeskreises Mittelsachsen vor. Aussagen zu einer etwaigen Förderung auf der Grundlage der Richtlinie können daher für das Jahr 2018 nicht getroffen werden. Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1 zugrunde ? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern.) Haushaltsjahre 2015-2017 Projekt Jugendhaus Roßwein Die Förderung des Projekts erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)". Erstempfänger der Zuwendung war der Landkreis Mittelsachsen. Dieser leitete die Zuwendung in einem separaten Bewilligungsverfahren an den Verein weiter. Der Sächsischen Staatsregierung liegen daher keine weiteren Angaben zum Projekt vor. Haushaltsjahr 2018 Projekt 11Jugend hält Jugend in der Region" Dem Projekt „Jugend hält Jugend in der Region" lag eine detaillierte Projektbeschreibung zugrunde, welche die einzelnen Schwerpunktaufgaben der geförderten ehrenamtlich Engagierten darstellte. Zielgruppe waren Kinder und Jugendliche der Region. Ziel des Projektes war einerseits die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen in der Region in und um Roßwein wahrzunehmen und sie nach außen hin zu vertreten und andererseits jugendkulturelle Veranstaltungen zu planen, zu organisieren und durchzuführen . Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat der Verein im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1 geplant und jeweils in welcher Höhe Fördermittel dafür ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern.) Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Haushaltsjahre 2015 bis 2017 Projekt 11Jugendhaus Roßwein" Gefördert wurden ausschließlich Personalausgaben in den unter Frage 1 benannten Höhen . Haushaltsjahr 2018 Projekt 11Jugend hält Jugend in der Region" Gefördert wurde ausschließlich die ehrenamtliche Tätigkeit der Engagierten mittels einer monatlichen Aufwandspauschale in Höhe von 40,00 Euro zur teilweisen Abdeckung ihrer persönlichen Aufwendungen die mit dem Ehrenamt verbunden waren, wie z.B. Fahrt-, Telefon- oder Kopierausgaben bzw. ähnliche Ausgaben der freiwillig Engagierten. Frage 4: Aus welchen Tatsachen leitete die Bewilligungsstelle ab, dass bei dem geförderten Verein eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und er in der Lage ist, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen (s. Nr. 1.2 VwV zu § 44 SäHO)? Haushaltsjahre 2015-2017 Projekt 11Jugendhaus Roßwein" Die Prüfung der Vorgaben nach Nr. 1.2 VwV zu § 44 SäHO oblag dem Landkreis Mittelsachsen als Erstempfänger der Zuwendung. Der Sächsischen Staatsregierung liegen daher keine Informationen vor. Haushaltsjahr 2018 Projekt 11Jugend hält Jugend in der Region" Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung konnte aufgrund der Antragstellung 2018, der bisherigen Zusammenarbeit in den Jahren 2007, 2009, 2010, 2012 und 2014 für das Projekt und der vorliegenden Bestätigung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt Döbeln abgeleitet werden. Außerdem erfolgten bei der Prüfung des Antrages vom 25. Oktober 2017 eine Internetrecherche zum Verein und die Besprechung des Antrages im Regionalbeirat des Landkreises Mittelsachsen am 29. Januar 2018. Frage 5: Erhielt der Verein im Zeitraum 2015 bis 2018 weitere Fördermittel vom Landkreis Mittelsachsen und der Stadt Roßwein? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten je Mittelgeber aufgliedern.) Im Zuge der Förderung der Projekte auf der Grundlage der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)" nach Frage 1 erhielt der Verein die nachfolgenden Fördermittel des Landkreises Mittelsachsen und der Stadt Roßwein: Jahr Landkreis Mittelsachsen Stadt Roßwein 2015 8.839,48 € 8.839,48 € 2016 8.856,23 € 8.856,23 € 2017 7.791,87€ 7.791,88€ Seite 3 von 4 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Weitere Angaben liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2019-05-03T09:20:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes