STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17319 Thema: „Gefährliche Orte, „Kontrollstellen“, „Kontrollbereiche“ und „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ in Leipzig! 1. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Orte in Leipzig werden gegenwärtig nach §19 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG auf Grund welcher detaillierter Lageerkenntnisse geführt? (Bitte aufstellen nach Revierbereich, Orten, Plätzen, Straßen, Straßenzügen und dem jeweiligem räumlichen Umfang.) Revierbereich Leipzig—Zentrum: - Leipzig/Stadtbezirk Ost, Bereich „Ludwigstraße", umgrenzt durch Eisenbahnstraße /Elisabethstraße — Eisenbahnstraße — Rosa-Luxemburg-Straße — Mariannenstraße — Hermann-Liebmann-Straße — Ludwigstraße — Elisabethstraße , - Leipzig/Stadtbezirk Ost, Bereich „Rabet", umgrenzt durch Eisenbahnstreße /Elisabethstraße — Elisabethstraße — Konradstraße — Hermann- Liebmann-Straße — Rabet — Lorenzstraße — Konstantinstraße — Eisenbahnstraße , - Leipzig/Stadtbezirk Mitte, Bereich „Schwanenteich“ neben der Leipziger Oper, -Leipzig/Stadtbezirk Mitte, meister-Müller-Park“. Bereich „Kleiner-WilIy-Brandt-Platz/Bürger— FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1 0513/77/67 Dresden. 6. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-31999 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNlSTERiUM DES iNNERN Revierbereich Leipzig-Südwest: — Leipzig/Stadtbezirk West, Teilbereich der Fußgängerzone „Stuttgarter Allee“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15402 verwiesen. Frage 2: Wann und wo erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.03.2019 die Einrichtung von Kontrollstellen bzw. Kontrollbereichen im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum, entsprechend der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 SächsPolG? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Die Einrichtung von Kontrollstellen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsPolG wird weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Kontrollbereiche im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG wurden im 1. Quartal 2019 nicht eingerichtet. Frage 3: Wie viele Kontrollbereiche, entsprechend § 19 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 SächsPolG, wurden wo im Gebiet der Stadt Leipzig im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.03.2019 auf Grund welcher Lageerkenntnisse eingerichtet und ausgewiesen? (bitte nach zeitlicher und räumlicher Ausdehnung der Maßnahmen und auf Grund welcher Lageerkenntnisse oder welcher Einsatzlage auflisten) Kontrollbereiche nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SächsPolG, welche nicht im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen Zusammenkünften im öffentlichen Raum standen, wurden im 1. Quartal 2019 wie folgt eingerichtet: Im Zusammenhang mit den Silvesterfeiern zum Jahreswechsel 2018/2019 in Leipzig wurde für den Zeitraum vom 31. Dezember 2018, 20:00 Uhr, bis zum Neujahrstag, 1. Januar 2019, 04:00 Uhr, ein Kontrollbereich im Süden der Kreisfreien Stadt Leipzig, Ortsteil Connewitz, eingerichtet. Der räumliche Geltungsbereich umfasste folgende Gebiete: Richard-Lehmann-Straße — Arthur-Hoffmann-Straße — Zwenkauer Straße — Meusdorfer Straße — Wolfgang-Heinze-Straße — Brandstraße — Windscheidstraße — Richard-Lehmann—Straße. Des Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16218 verwiesen. Seite 2 von 3 . Freistaat= SACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 4: Welche Straßen im Gebiet der Stadt Leipzig wurden im Zeitraum vom 01.03.2019 bis zum 31.03.2019 auf Grund welcher Lageerkenntnisse und welches polizeilichen Konzeptes als „Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität“ nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsPolG ausgewiesen? (Bitte nach Datum, Zeitraum, Lageerkenntnisse und Benennung des polizeilichen Konzeptes auflisten) Die im Kontext mit der Frage stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS- Nur für den Dienstgebrauch“, da eine Offenlegung der bezeichneten Straßen dem Kon— trollzweck zuwiderlaufen würde. Aufgrund dieser Einstufung der ausgewiesenen Straßen und der für die Entscheidung zugrunde liegenden Erkenntnisse wurde die Antwort an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/8912 verwiesen. Anderungen haben sich nicht ergeben. Frage 5: Sind gegen im Jahr 2016, 2017 und im Jahr 2018 vorgenommene verdachtsunabhängige Kontrollen in Kontrollbereichen, an Kontrollstellen oder auf Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität Rechtsmittel eingelegt worden? (bitte auch Verfahrensstand angeben) Im abgefragten Zeitraum wurde ein Rechtsmittel gegen eine verdachtsunabhängige Kontrolle in einem Kontrollbereich bekannt. Das Verfahren befindet sich gegenwärtig nach klägerseitig gestelltem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Sächsischen Oberven/vaitungsgericht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/16218 verwiesen. M' undliche Grüßen of. gr. Rolarid Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-05-06T11:14:18+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes