SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17320 Thema: Kürzung von Leistungen nach § 1a AsylbLG Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen kürzten Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte Leistungen nach AsylbLG auf Basis des § 1a AsylbLG und mit welcher Begründung entsprechend Absatz 5 geschah dies (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die Beantwortung der Frage erfolgt unter folgenden benannten Prämissen: Die Anzahl (Fälle) der Leistungskürzungen betrifft die Fälle mangelnder Mitwirkung i. S. v. § 1 Abs. 3 und 5 AsylbLG. Als Stichtage wurden jeweils der 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018 gewählt. Die Anzahl dieser Leistungskürzungen ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-19/261 Dresden, 3. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 3 Landkreis 2016 2017 2018 Bautzen 65 200 255 Erzgebirgskreis 109 93 Meißen 39 46 58 Mittelsachsen 45 42 32 Nordsachsen 0 11 2 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 17 29 44 Die Landkreise Görlitz, Leipzig, Vogtlandkreis und Zwickau sowie die Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig könnten keine Angaben machen, da die Anzahl der Leistungskürzungen nur insgesamt erfasst würden und nicht differenziert nach den einzelnen Tatbeständen der Kürzungen (Für den Erzgebirgskreis lägen für das Jahr 2016 keine Angaben vor.). Diese Unterbringungsbehörden müssten für die Beantwortung die Akten händisch prüfen, was bei in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei. Bei einer Zahl von mindestens 1000 Akten je Jahr und einer Bearbeitungszeit von mind. 30 Min. je Akte erscheint dieser Aufwand nicht zumutbar und damit unverhältnismäßig . Frage 2: In wie vielen Fällen waren davon Familien mit Kindern bzw. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre betroffen? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln ) Die Beantwortung der Frage erfolgt nur hinsichtlich einer Betroffenheit von Familien mit Kindern. Eine isolierte Leistungskürzung betreffend Minderjährige erfolgt nicht. Die Anzahl der Leistungskürzungen betreffend Familien ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Landkreis Anzahl Bautzen keine Angaben* Erzgebirgskreis 16 Meißen 2 Mittelsachsen 4 Nordsachsen keine Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1 *Der Landkreis Bautzen hat die Anzahl der von Leistungskürzungen betroffenen Kinder (innerhalb von Familien) mitgeteilt: 2016 6 Kinder, 2017 20 Kinder 2018 29 Kinder. Betreffend diese Frage liegen nur zusammenfasste Angaben über die Anzahl der Familien vor und keine Aufschlüsselung entsprechend Frage 1. Seite 3 von 3 Was die weiteren Landkreise (Görlitz, Leipzig, Vogtlandkreis, Zwickau) und Kreisfreien Städte (Chemnitz, Dresden, Leipzig) betrifft, wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen . Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2019-05-06T11:13:43+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes