STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17322 Thema: Evaluation des Projektes „Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der Sächsischen Polizei — Bodycam “ — Unterscheidung der eingesetzten Gerätetypen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I16938 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung antwortet auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/16938: ‚Die Befragung sollte dazu dienen, relevante Entscheidungskriterien zu identifizieren, welche bei einer späteren Beschaffung berücksichtigt werden müssten. Eine weitere Differenzierung der Auswertung hinsichtlich der präventiven Wirkung einzelner Gerätetypen wurde als nicht zielführend eingeschätzt.‘ Dem Protokoll zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zu § 57 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen in Drs. 6/14791 ist zu entnehmen, dass die Geräte ohne Prerecording-Funktion getestet wurden (vgl. 8.37).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Antwort der Staatsregierung aus der Vorbemerkung so zu verstehen , dass die präventive Wirkung einzelner Gerätetypen kein relevantes Entscheidungskriterium zur späteren Beschaffung darstellt? Nein. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/69 Dresden, 6. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm—Buck- Str. 2 oder 4 melden‘ STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Falls jedoch die präventive Wirkung der einzelnen Gerätetypen ein relevantes Entscheidungskriterium zur späteren Beschaffung darstellt, warum wurde dieses im Pilotprojekt nicht untersucht? Eine weitere Differenzierung hinsichtlich der präventiven Wirkung einzelner Gerätetypen wurde in Anbetracht der untersuchten Fallzahlen bzw. der Gesamtzahl der eingesetzten Geräte für die Generierung belegbarer wissenschaftlicher Aussagen als nicht geeignet eingeschätzt. Frage 3: Gehörte zur Ausstattung der im Rahmen des Pilotprojektes zum präventiven Einsatz von Körperkameras in der Sächsischen Polizei (Bodycam) eigensetzten Geräte eine Prerecording-Funktion und wurde diese genutzt? Frage 4: Weshalb wurde die Prerecording-Funktion von Körperkameras (Bodycams) im Pilotprojekt nicht untersucht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die im Rahmen des Projektes eingesetzten Geräte verfügen über die sogenannte Pre- Recording-Funktion. Diese Funktion wurde aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht genutzt und an den Geräten entsprechend deaktiviert. Frage 5: In welcher Form wurde das Einschalten der Körperkameras (Bodycams) im Einsatz im Rahmen des Pilotprojektes durch die Polizeibeamten den durch die Aufzeichnung betroffenen Personen mitgeteilt? Die kameraführenden Polizeibediensteten sind angehalten, die betroffene Person zu Beginn der Aufnahme grundsätzlich auf die Aufzeichnung mündlich hinzuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Mitteilung unterbleiben. Zudem wird die Aufzeichnung durch eine rote Leuchtdiode an der Kamera signalisiert. Mitfr ndlichenGrüßen Prof. Dr.l:oland:zWölier Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-06T11:42:34+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes