STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17326 Thema: Straftaten unter Venvendung von Waffen und Sprengstoffen in Freiberg, Stadtteil Süd 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung ein— zelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil Süd und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden vier entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/77/74 Dresden, 6. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiIhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINBTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG §w8mGB Januar 2017 Februar 2017 März 2017 Ammm7 Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017 August 2017 September 2017 Oktober 2017 November 2017 Dezember 2017 _\_x_\‚ Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt. OT SprengG § 308 StGB Freiberg; Universitätsstadt; OT Bahnhofsvorstadt Freiberg; Universitätsstadt; OT Hinter dem Bahnhof Freiberg; Universitätsstadt; OT Seilerberg Freiberg; Universitätsstadt; OT Silberhofviertel 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): § 308 § 308 Tatörtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Sonstige Ver- Keller 1 - kehrsfl'a'che 1 - Wohnge- Mehrfamilienhaus 1 - 'biet/Siedlung 1 - Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 1 Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in allen vier Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Keine der vier Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Freiberg im Stadtteil Süd und den zugehörigen Ortsteilen unter Venlvendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmitte|“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gern. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gern. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 20 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Freiberg; Universitätsstadt; OT Bahnhofsvorstadt 13 Freiberg; Universitätsstadt; OT Hinter dem Bahnhof 1 Freiberg; Universitätsstadt; OT Seilerberg 1 Freiberg; Universitätsstadt; OT Silberhofviertel 5 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persön- liche Freiheit* 4Diebstahl ohne erschwerende Umstände*Diebstahl unter erschwerenden Umständen 4Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1Strafrechtliche Nebengesetze 10 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 3 Stichwaffen 10 Schusswaffen 6 Waffe ohne nähere Bezeichnung 3 Keine dieser 20 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil Süd im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Bahnhofsvorstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nétigum gem. § 240 StGB 00 0 1 — 4 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Hinter dem Bahnhof Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 Freista atSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES lNNERN OT Seilerberg Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gern. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Q J — ‘ I OT Silberhofviertel — Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - (‚ OU 'l -b —N MitÄ e ndlichen Grüßen Prof.‘Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2019-05-06T11:35:20+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes