STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17327 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Freiberg, Stadtteil West 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung ein— zelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfol— genden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) 2017 wurde im Dezember eine Straftat gegen das Sprengstoffgesetz im angefragten Ortsteil (OT) erfasst. Als Tatörtlichkeit wurde „Sonstige Tatört- Iichkeit im Freien“ angegeben. Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung des Vorganges in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich um das Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Die Straftat konnte FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/75 Dresden, 6. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiIheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERIUM DES INNERN keinem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden . Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Freiberg im Stadtteil West und den zugehörigen Ortsteilen unter Venivendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchien wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe" enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 31 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie foigt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Freiberg; Universitätsstadt; OT Fernesiechen Freiberg; Universitätsstadt; OT Freibergsdorf Freiberg; Universitätsstadt; OT Hospitalviertel Freiberg; Universitätsstadt; OT Wasserberg Nord Freiberg; Universitätsstadt; OT Wasserberg Ost Freiberg; Universitätsstadt; OT Wasserberg Süd Freiberg; Universitätsstadt; OT Wasserberg West M N C O U T N O O L O Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten Wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persön— liche Freiheit" 21 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtliche Nebengesetze * Nicht mehr vollständig recherchierbar (AJ—‘UTI Seite2 von 5 FreistaatSACHSEN Freistaati___ j SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 2 Stichwaffen 27 Schusswaffen 2 Waffe ohne nähere Bezeichnung 1 Eine dieser 31 Straftaten konnte dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil West im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Fernesiechen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 11 Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB — OT Freibergsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 1 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — N N Seite 3 von 5 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUNIDES INNERN OT Hospitalviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 2 Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB ._\ Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Wasserberg Nord Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 4 0 1 — m e Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Wasserberg Ost Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB OO\ I( J' I Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB —_\ Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Wasserbgg Süd Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 5 DES 1NNERN SACHSEN STAATSMINISTERIUM | Freistaat OT Wasserberg West Straftatbestand Anzahl Raub gern. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gern. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 _ \ _ \ _ \ I Mit fr undlichen Grüßen a/yi Pro . Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2019-05-06T11:41:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes