STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17330 Thema: Straftaten unter Venfvendung von Waffen und Sprengstoffen in Bautzen, Stadtteil Innenstadt 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunflssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei han— delt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfol— genden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich der Stadtteil Innenstadt nicht in weitere Ortsteile (OT) untergliedert. Frage 1: Wie oft kam es in Bautzen im Stadtteil Innenstadt und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/77 Dresden, 6. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-BucK-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-31999 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Insgesamt wurden zwei entsprechende Straftaten erfasst. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz im Mai und Dezember 2017. Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Fußgängerzo- Sonstige Tatne /Laden- örtlichkeit im passage 1 - Freien 1 - Mehrfamilien- Wohnraum! haus 1 — Zimmer 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Im zweiten Fall handelt es sich um den Besitz von verrosteter Weltkriegsmunition . Keine der zwei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Bautzen im Stadtteil Innenstadt und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaf— fen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 23 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim— mung Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSNIINISTERIUM DES iNNERN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— söniiche Freiheit* 8 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* _ Diebstahl unter erschwerenden Umständen 1 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 4 Strafrechtliche Nebengesetze 10 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffe ohne nähere Bezeichnung ONOU - b Zwei dieser 23 Straftaten konnten dern Phänomenbereich der PMK -rechts- und zwei der PMK —ausländische Ideologie— zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Bautzen im Stadtteil Innenstadt im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 2 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 33 Nötigung gem. § 240 StGB 12 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 13 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 2 dlichen Grüßen“V J Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-05-06T11:43:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes