Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/78/27-2019/24137 Dresden, 29. April 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17337 Thema: Fördermittel für neue Liftanlagen in Oberwiesenthal Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie die Freie Presse , Lokalausgabe Annaberg, am 4. April berichtete, plant die Fichtelberg Schwebebahn GmbH als 100%iges Tochterunternehmen der Stadt Oberwiesenthal Investitionen in zwei neue Beförderungs- und Beschneiungsanlagen incl. Speichersee auf dem Fichtelberg. Im Bereich der Himmelsleiter soll eine neue 6er-Sesselbahn entstehen, die eine Beförderungsleistung von bis zu 2.500 Personen pro Stunde hätte und am sog. Kleinen Fichtelberg eine 8er-Sesselbahn, die stündlich bis zu 2.800 Personen auf den Berg bringen könnte. Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen ist mit ca. 18 Millionen Euro veranschlagt. Im Augenblick läuft das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren. In Drs.-Nr. 6/5699 betont die Staatsregierung die Notwendigkeit der Reduzierung einseitiger, witterungsabhängiger Angebote sowie die Forcierung diversifizierter touristischer Angebote in bisherigen Wintersportdestinationen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern behält diese Einschätzung der Staatsregierung allgemein und in Bezug auf das genannte Vorhaben weiterhin Gültigkeit und welche Fördermittel für witterungsunabhängige , diversifizierte touristische Angebote in den bisherigen Wintersportdestinationen hält der Freistaat bereit? Die Einschätzung der Staatsregierung in Drs.-Nr. 6/5699 hat weiterhin Bestand . Das gilt auch für die genannten Vorhaben. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Generell können Lifte nicht nur für den Wintersport, sondern auch ganzjährig, z. B. durch Wanderer oder Mountainbiker genutzt werden. Daher sind Investitionen in diese Anlagen aus touristischer Sicht zu begrüßen (siehe auch Tourismusstrategie Sachsen 2025, Kapitel 4.3 „Stärkung der Leistungsfähigkeit der touristischen Infrastruktur in den Destinationen“ Seite 21 f.) Die Stadt Oberwiesenthal hat sich in ihrem Kurortentwicklungskonzept dazu bekannt, den Sommer- bzw. Ganzjahrestourismus voranzubringen. Der Ausbau der Liftanlagen wäre eine weitere Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Wirtschaftsnahe touristische Infrastrukturvorhaben, zu denen auch witterungsunabhängige touristische Projekte in den Wintersportdestinationen zählen, können grundsätzlich im Rahmen der Infrastrukturförderung nach den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-INFRA) gefördert werden. Frage 2: Kann die Stadt Oberwiesenthal, bzw. das städtische Unternehmen, für die Umsetzung des o.g. rein auf den Wintersport bezogenen Investitionskonzeptes dennoch mit Fördermitteln seitens des Freistaates rechnen? Bisher liegt weder ein Förderantrag vor, noch wurde die Beantragung von Fördermitteln avisiert. Damit liegen der Staatsregierung keine näheren Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben bzw. zum Nutzungskonzept vor. Eine positive Förderentscheidung setzt voraus, dass das beantragte Vorhaben förderfähig und förderwürdig ist. So ist neben der Erfüllung der Fördervoraussetzungen bei touristischen Vorhaben eine qualifizierte Begründung z. B. mittels eines touristischen Nutzungskonzeptes von besonderer Bedeutung. Sollte sich die geplante Investition nur auf den Alpinskitourismus beschränken, wäre – sollte die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit gegeben sein – eine Förderung zudem nur nach vorheriger beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-KOM möglich. Frage 3: Welche Förder- bzw. Zuwendungsvoraussetzungen wären diesbezüglich gegeben bzw. zu beachten? Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn gegen das Vorhaben keine öffentlichen Bedenken, insbesondere in planungsrechtlicher, kommunalwirtschaftlicher, raumordnerischer , städtebaulicher und umweltschützerischer Hinsicht bestehen. Grundsätzlich kommen im Bereich der GRW-INFRA-Förderung nur Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände als Zuwendungsempfänger in Betracht. Unternehmen, die rechtlich selbstständig sind, können gefördert werden, wenn ihre Gesellschafter überwiegend Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und im Gesellschaftervertrag die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Seite 3 von 3 Frage 4: Inwiefern ist der wirtschaftliche Betrieb der künftigen Anlagen Fördervoraussetzung ? Bei einnahmeschaffenden Infrastrukturprojekten muss bereits bei Antragstellung die nachhaltige Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Frage 5: Welche weiteren Voraussetzungen sind zu schaffen, um die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Oberwiesenthaler Infrastruktur rund um den Fichtelberg dem zu erwartenden, witterungsabhängig schlagartig erhöhten Besucheraufkommen anzupassen (ÖPNV, Parkplätze, Straßen, Gastronomiebetriebe, Fachkräfte etc.)? Bei der Antragstellung muss schlüssig dargelegt werden, dass die Infrastruktur während der Bindefrist von 15 Jahren zweckentsprechend betrieben werden kann. Darüber hinaus können im Vorfeld hierzu keine weiteren Aussagen getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17337 Thema: Fördermittel für neue Liftanlagen in Oberwiesenthal Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Inwiefern behält diese Einschätzung der Staatsregierung allgemein und in Bezug auf das genannte Vorhaben weiterhin Gültigkeit und welche Fördermittel für witterungsunabhängige, diversifizierte touristische Angebote in den bisherigen Winterspo... Frage 2: Kann die Stadt Oberwiesenthal, bzw. das städtische Unternehmen, für die Umsetzung des o.g. rein auf den Wintersport bezogenen Investitionskonzeptes dennoch mit Fördermitteln seitens des Freistaates rechnen? Frage 3: Welche Förder- bzw. Zuwendungsvoraussetzungen wären diesbezüglich gegeben bzw. zu beachten? Frage 4: Inwiefern ist der wirtschaftliche Betrieb der künftigen Anlagen Fördervoraussetzung? Frage 5: Welche weiteren Voraussetzungen sind zu schaffen, um die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Oberwiesenthaler Infrastruktur rund um den Fichtelberg dem zu erwartenden, witterungsabhängig schlagartig erhöhten Besucheraufkommen anzupassen (ÖPNV,... Martin Dulig 2019-05-02T12:42:50+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes