SACHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndenau -Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117340 Thema: "Maulkorb für Versammlung" - Untersagung der Versendung von Mitteilungen der Versammlung der Säch.sischen Landesanstalt für privaten Rundfunk an die Offentlichkeit durch den Medienrat der SLM Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln einer vom stellvertretenden Vorsitzenden und Pressebeauftragten der Versammlung der SLM, Christoph Lötsch, am 3. April 2019 - offenkundig notgedrungen über Email-Verteiler veröffentlichte Pressemitteilung heißt es u. a.: ,,Maulkorb für Versammlung Medienrat blockiert Versand einer kritischen Pressemitteilung zum fehlerhaften Verfahren um die Besetzung des Geschäftsführer-Position Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vertreter der Versammlung der SLM darf ich Sie hiermit von einem ungeheuerlichen und in der bundesdeutschen Medienwirtschaft wohl einzigartigen Vorgang in Kenntnis setzen. Die Versammlung der SLM hat in ihrer Sitzung am 2. April 2019 mit Ja- Stimmen bei zwei Enthaltungen ohne Gegenstimmen beschlossen, dem Medienrat nahezulegen, das derzeit laufende Verfahren um die Besetzung der Geschäftsführerposition auszusetzen. Grund dafür war die Kritik an Form und lnhalt der Ausschreibung. ln einer lebhaften Debatte wurde angemerkt, das Anforderungsprofil sei offenkundig auf einen einzigen Kandidaten zugeschnitten. Außerdem sei die Bewerbungsfrist mit 14 Tagen zu kurz gewesen. Für den Antrag stimmten u.a. der Vertreter der Staatskanzlei sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen von CDU, Linken, SPD und Grünen (die Vertreterin der AfD-Fraktion war nicht anwesend), also sämtliche anwesenden Repräsentanten des Landtages und der Staatsregierung. 5 FreistaatSACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 441 1 137 - 2019t38114 oresaeniþApril 2019 D¡e Kampagne des Freistaates Sachsen, i j,*- sAcHSEN *i * ** DORTLTEGTËuRoPA Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße 1 01097 Dresden .. SOG SACHSI EHT S Seite I von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 lm Nachgang bat die Vorsitzende der Versammlung, Brunhild Fischer, um Einstellung einer Pressemitteilung mit dem Ergebnis der Abstimmung auf der Homepage der SLM (www.slm-online.de) sowie um den Versand an den Presseverteiler. Wie heute aus Kreisen der Verwaltung zu erfahren war, hat der Medienrat den Versand untersagt. Die Versammlung wählt deshalb diesen W"g, um die Mitteilung zu verbreiten und wird dies weiterhin tun, solange Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt unter Druck gesetzt werden, dem Medienrat nicht genehme Äußerungen der Versammlung zu unterdrücken. Es handelt sich hier aus unserer Sicht um einen einzigartigen Affront gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern von über 30 gesellschaftlich relevanten Gruppen in Sachsen, darunter u.a. die christlichen und jüdischen Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Parteien, Familien- und Frauenverbände sowie Handwerkskammer und lHK, die beiden letzteren höchstkarätig vertreten durch ihre Präsidenten. Der Affront richtet gegen einen parteiübergreifenden Konsens und damit gegen den Landtag sowie gegen die Staatsregierung. (An dieser Stelle der Hinweis, dass die fünf Mitglieder des Medienrates mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtages gewählt wurden.) ln der Debatte wurde - auch anhand anderer Beispiele aus der Tätigkeit des Medienrates - die schlechte Außendarstellung der SLM und die mangelnde Transparenz des Medienrates gerügt. Der Medienrat wird am Montag, 8. April abschließend über die Neubesetzung der Geschäftsführerstelle bnu. über die Aussetzung und Neueinleitung des Verfahrens entscheiden. Zu lhrer Kenntnis erhalten Sie nachstehend die ursprüngliche Pressemitteilung. [...]." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Uber welche konkreten Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung zu den in der oben zitierten Pressemitteilung des Pressebeauftragten der SLM dargestellten Untersagung des Versendens einer Pressemitteilung der Versammlung der SLM zum ,,laufenden Verfahren um die Besetzung der Geschäftsführerposition" in der SLM sowie zu dem Voruvurf, dass die Versammlung diese Pressemitteilung selbst auf dem Email-Weg verteilen musste und weiter so tun wird, ,,um die Mitteilung zu verbreiten [...], solange Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt unter Druck gesetzf werden, dem Medienrat nicht genehme Äußerungen der Versammlung zu unterdrücken."? Die Staatsregierung verfügt zu der in der oben zitierten Pressemitteilung dargestellten Untersagung sowie des ebenfalls dort dargestellten Versands über E-Mail über keine weitergehenden Erkenntnisse. Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche konkreten Schritte zur rechtsaufsichtlichen Prüfung dieser, in die durch das Sächsische Privatrundfunkgesetz bestimmte Rechtsstellung, die Aufgaben, Funktion und die Rechte der Versammlung des SLM eingreifenden Vorgänge und Handlungen des Medienrates der SLM hat die Staatsregierung bzw. die Sächsische Staatskanzlei als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde veranlasst und mit welchem Prüfungsergebnis realisiert? Die Staatskanzlei weist auf ihre Funktion als Rechtsaufsicht hin. Sie hat Hinweisen auf konkrete Rechtsverstöße nachzugehen. Das Ergebnis der Beschlussfassung der Versammlung wurde auf der lnternetseite der SLM unter ,,Medieninformationen der Versammlung" zeitnah veröffentlicht. lm Übrigen ist für den in den vorangestellten Ausführungen dargestellten Sachverhalt insbesondere die in $ 32 Abs.1 SächsPRG angelegte Regelung zut Außenvertretungskompetenz der SLM von besonderer Bedeutung. Frage 3: Durch welche konkreten Personen oder Gremien sind welche konkreten Entscheidungen und Maßnahmen zur o. g. Untersagung des Versendens einer Pressemitteilung der Versammlung der SLM zum ,,laufenden Verfahren um die Besetzung der Geschäftsführerposition" getroffen und veranlasst worden? Diese Frage betrifft einen internen Vorgang der SLM. Rechtsaufsichtliche Befugnisse der Staatskanzlei bestehen nicht gegenüber Einzelpersonen, sondern nur gegenüber den zur Außenvertretung nach dem Gesetz berufenen Organen. Der Gegenstand der Frage ist daher im vorliegenden Zusammenhang keiner rechtsaufsichtlichen Prüfung zugäng lich. Zudem ist wegen der gesetzl ich geregelten Au ßenvertretungskom petenzen kein Anhaltspunkt für einen Rechtsverstoß ersichtlich, vgl. insoweit auch Antwort zu Frage 2. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen sind durch die Staatsregierung bzw. die Sächsische Staatskanzlei als der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde veranlasst worden, um sicherzustellen, dass künftig zur Wahrung der Rechte der Medienversammlung der SLM die Versendung deren Pressemitteilungen nicht durch den Medienrat der SLM ver- oder behindert wird und keinerlei Maßnahmen zugelassen werden, um ,,dem Medienrat nicht genehme Außerungen der Versammlung zu u nterdrücken"? Keine, vgl. auch Antwort zu Frage 2 Mit freundlichen Grüßen /lk, - (ú--l Olíver Schenk Seite 3 von 3 2019-05-02T15:03:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes