STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau—Piatz 1 01067 Dresden Klqine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90lDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17345 Thema: Videoübenivachung der Demonstration von Fans der SG Dynamo Dresden am 3. März 2019 gegen das neue Polizeigesetz — Nachfrage zu Drs 6I16934 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden die Bildübertragungen welcher Kameras, insbesondere der Kamera Grunaer Straße, zur ldentifizierung von Personen auf welcher Rechtsgrundlage verwendet? Frage 2: Wie wurden die Bildübertragungen der Kamera der Grunaer Straße konkret genutzt, um Einsatzkräfte „zur Identifizierung einer zur Fahndung ausgeschriebenen Person heranzuführen“? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Alle im Einsatz verwendeten Kameras dienten der Übersichtsbildübertra— gung zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes. Eine Übertragung erfolgte zu diesem Zweck in die Befehlsstelle der Polizei im Rudolf—Harbig- Stadion gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Versammlungsgesetz. Im Verlauf der Einsatzmaßnahmen wurde durch Einsatzkräfte bekannt, dass sich im vorderen Bereich des Aufzuges eine Person befinden soll, gegen die ein Haftbefehl vorliegt. Zur Bestätigung dieser Information wurde kurzzeitig in den entsprechenden Bereich des Aufzuges hineingezoomt. Dies diente dazu, eine Beschreibung und den genauen Standort der gesuchten Person über Funk an die Einsatzkräfte weiterzugeben. Rechtsgrundlage hierfür sind die Vorschriften der §§ 457 Abs. 1 i. V. m. 161 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO). Das Hineinzoomen ist eine Ermittlungshandlung im Zuge der Vollstreckung des Haftbefehls. : FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/83 Dresden, 7. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,6,7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 3: Inwieweit sind die zur Bildübertragung verwendeten Kameras technisch (Zoom etc.) geeignet, einzelne Personen zu identifizieren? Die verwendeten Kameras sind zur Anfertigung oder zur Übertragung von Bildern geeignet , nicht zur Identifizierung von Personen. Frage 4: Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wird gewährleistet, dass eine Identifizierung von Personen sowie eine Aufzeichnung der Ubertragung nicht stattfindet? Eine Nutzung der in Rede stehenden Kameratechnik über die Übersichtsbildübertragung hinaus stand unter Polizeiführervorbehalt. Die Bedienung der Technik obliegt ausnahmslos spezifisch geschultem Personal. lm konkreten Einzelfall wurde die Verwendung der Kamera zur Strafverfolgung angeordnet . Die Bildaufnahme wurde nicht aufgezeichnet. hyr dlichen Grüßen J C4“ Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-07T09:16:10+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes