STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17347 Thema: Polizeieinsatz bei Punkkonzert in Lugau am 02.03.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 02.03.2019 fand in Lugau (Erzgebirgskreis) ein Punkkonzert statt. In Zusammenhang mit dem Konzert kam es von ca. 13 Uhr bis ca. 18 Uhr zu einem Polizeieinsatz sowohl in direkter räumlicher Nähe zum Veranstaltungsort als auch im Ort selbst. Am Einsatz sollen ca. 30 Beamte beteiligt gewesen sein. Anwesende berichten davon, dass die Polizeibeamten vor Ort mit drei Polizeifahrzeugen und mehreren Beamten das Veranstaltungsgelände betreten wollten. Als Grund soll die Absicherung des Veranstaltungsgeländes sowie der Veranstaltungsteilnehmer vor Übergriffen genannt worden sein. Vom Veranstalter wurde laut Aussage von Anwesenden schließlich zwei Polizeibeamten der Zutritt gestattet. Im weiteren Verlauf soll es dann jedoch zu mehreren Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen gegenüber den VeranstaItungsteilnehmern gekommen sein. Als Grund hierfür soll der ‚Schutz vor Drogen und Waffen' angeführt werden sein. Dem Einsatz soll ein Telefonat sowie ein Treffen am 01.03.2019 zwischen einem Beamten des Polizeireviers Stollberg und dem Veranstalter vorangegangen sein. Bei diesem Treffen soll sich der Beamte als Einsatzleiter vorgestellt haben und eine Begehung des Veranstaltungsortes vorgenommen haben. Ebenso soll der Beamte bei diesem Treffen bereits mitgeteilt haben, dass es während der Veranstaltung Polizeipräsenz im Ort bzw. ‚im Hintergrund' zum Schutz der Veranstaltung und der Veranstaltungsteilnehmer geben wird. Dass Maßnahmen gegen die Veranstaltungsteilnehmer ergriffen werden, war nicht Gegenstand der Gespräche bei diesem Treffen. Am Tag der Veranstalter sei der Beamte, trotz dessen, dass er sich als Einsatzleiter vorgestellt habe, nicht zugegen gewesen und auch nicht telefonisch erreichbar gewesen.“ Freistaat{jjSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/85 Dresden, 7. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Namens und im Auftrag der S'a'chsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich die in der Vorbemerkung geschilderten Sachverhalte am 01. und 02.03.2019 aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Was war der Grund des Polizeieinsatzes am 02.03.2019 in Veranstaltungsnähe sowie im Ort Lugau und welche Gefahrenprognose lag dem Einsatz ggf. zugrunde ? Frage 3: Wie viele Beamte, welcher Dienststellen, waren am Polizeieinsatz beteiligt und ggf. wie viele Beamte davon waren in ziviler Kleidung am Einsatz beteiligt? Frage 4: In welchem Umfang kam es zu Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen sowie ggf. weiteren Maßnahmen im Rahmen des Polizeieinsatzes und auf welcher rechtlicher Grundlage erfolgten diese Maßnahmen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Am Samstag, 2. März 2019, fand in Lugau eine Konzertveranstaltung unter dem Thema : „FrostPunx“ statt. Die Veranstalterin bewarb die Veranstaltung auf einer Website und auf einem Flyer mit folgendem Slogan: „02.03. Frostpunx 2019 — Erzgebirge in Trümmern, lass uns gegen den braunen Mob kämpfen“. Im Zusammenhang mit der am 3. März 2018 stattgefundenen thematisch gleichgelagerten Veranstaltung „FrostPunx 2018“ wurden Sachbeschädigungen im Umfeld des Veranstaltungsgeländes festgestellt. Im August 2018 kam es auf dem Veranstaltungsgelände durch Unbekannte zu einer Brandstiftung an einem Bauwagen und einem Teil der Bühne, wobei nicht auszuschließen war, dass diese im Kontext mit den auf dem Gelände stattfindenden Konzertveranstaltungen steht. Nach Bewertung dieser Tatsachen führte der Polizeivolizugsdienst zur Verhinderung von Störungen einen Polizeieinsatz mit zwei Bediensteten der Polizeidirektion (PD) Chemnitz und 32 Bediensteten des Bereitschaftspolizeipräsidiums im Umfeld der Veranstaltung durch, um sowohl die Veranstaltung zu schützen als auch Straftaten im Zu— sammenhang zu verhindern. Bedienstete in ziviler Kleidung kamen dabei nicht zum Einsatz. In Vorbereitung der Konzertveranstaltung fand am 1. März 2019 ein Kooperationsge— spräch zwischen einem Venreter der PD Chemnitz und der Veranstalterin statt. In diesem Gespräch wurde die Veranstalterin über den geplanten Poiizeieinsatz am 2. März 2019 in Kenntnis gesetzt sowie die Erreichbarkeit des Polizeiführers bekannt gegeben. Am 2. März 2019, 16:30 Uhr, erfolgte die telefonische Kontaktaufnahme mit der Veranstalterin durch den Polizeiführer. Die eingesetzten Bediensteten des Bereitschaftspoli— zeipräsidiums suchten den Veranstaltungsort gegen 16:30 Uhr auf, um sich mit der Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES 1NNERN Örtlichkeit vertraut zu machen. Weitere polizeiliche Einsatzmaßnahmen, die einen direkten Bezug zur Veranstaltung hatten und bei denen Veranstaltungsteilnehmer Adressat polizeilicher Maßnahmen wurden, fanden in der Folge nicht statt. Die Staatsregierung gab in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/1607? an, dass sich in Lugau eine Örtlichkeit im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen befindet. Im Zuge der Kontrolltätigkeit an diesem Ort wurden mehrere Personen angehalten und kontrolliert. M' ndlichen Grüßen& r f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-05-07T09:14:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes