STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2^55 Dresden, . Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/1735 Thema: Zugang der Staatsregierung zu Protokollen der in geheimer Sitzung erfolgten Vernehmung von Zeugen durchden 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages der 5. Wahlperiode ("Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss") Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung und im Konkreten das Sächsische Staatsmjnisterium des Innern Zugang zu Protokollen von in geheimer Sitzung vorgenommenen Vernehmungen des 2. Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtages der 5. Wahlperiode erhalten und wenn ja, wurden derartige teils als "GEHEIM" eingestufte Sitzungsprotokolle an die Staatsregierung herausgegeben? Die Weitergabe der Protokolle der geheimen Sitzungen des 2. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode und die Einsichtgewährung fallen gem. § 12 Abs. 3 UAusschG in die Verantwortung des Sächsischen Landtags Der Staatsregierung wurden keine Protokolle aus geheimen Sitzungen des 2. Untersuchungsausschusses der 5. Wahlperiode herausgegeben. Frage 2: Wenn ja, auf welcher sachlichen und rechtlichen Grundlage geschah die Herausgabe bzw. die Entgegennähme derartiger geheimer Zeugenvernehmungsprotokolle sowie auf wessen Veranlassung bzw. Abforderung ? Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STEK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Fanden die - ggf. strafbewehrt widerrechtlich erlangten - Protokolle Eingang in personalrechtliche Vorgänge bzw. disziplinarrechtliche Verfahren und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Rechtfertigung? Frage 4: Wurden Aussagen, die Zeugen vor dem "Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss " des Sächsischen Landtages der 5. Wahlperiode in geheimer Sitzung gemacht haben und die entsprechend in den wörtlichen Sitzungsniederschriften protokolliert worden sind, für gegen die betroffenen Zeugen oder Dritte gerichtete Disziplinarverfahren verwandt, auch mit der Maßgabe, dass hieraus neue Disziplinarvorwürfe abgeleitet bzw. geprüft wurden? Frage 5: Wurde bzw. wird von Disziplinarverfahren betroffenen Beamten, deren Aussagen in geheimer Sitzung vor dem 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages der 5. Wahlperiode unter Protokollbeiziehung in diesen Verfahren verwendet worden sind, Zugang zu dem internen Behördenverkehr, aus welchem sich entsprechende Weisungen und Festlegungen zur Verwendung dieser ProtoRolle ergeben, gewährt bzw. mit welcher sachlichen und rechtlichen Begründung nicht; Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Entfällt., .I Mitlfrei^ndlichen Grüßen . '. Markus Ulbi Seite 2 von 2 2015-06-17T14:35:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes