STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8836 Dresden, /} . Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1736 Thema: Zusammenwirken zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium - und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Wachund Sicherheitsunternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen, vom 04.01.2006 ist zu lesen: ,Im Jahr 2005 hat die sächsische Polizei die am Projekt beteiligten Sicherheitsunternehmen 144 Mal in Fahndungsmaßnahmen einbezogen. Im gleichen Zeitraum wurden 388 relevante Informationen durch diese Sicherheitsunternehmen an die Polizei gegeben .' (Quelle: http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_ content&task=view&id=262<emid=1, letzter Zugriff 19.05.2015)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Staatsregierung Kenntnis von den in der Grundsatzerklärung zum Zusammenwirken von Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe unter Punkt 5.5 genannten, statistischen Ergebnissen der Zusammenarbeit , welche vom BDWS (Landesgruppe Sachsen) zusammen- und vorgestellt werden? Die sächsische Polizei hat Kenntnis im Sinne der Fragestellung erhalten, soweit der BDWS (Landesgruppe Sachsen) statistische Ergebnisse vorgestellt hat. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Te!efon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Bes uc herparkplätee: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr , 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Formen der Zusammenarbeit werden statistisch erfasst? Frage 3: Wie oft wurden private Wach- und Sicherheitsunternehmen/BDWS-Unternehmen in den Jahren 2005 bis 2015 in Fahndungsmaßnahmen einbezogen und wie oft gaben diese im selben Zeitraum relevante Informationen an die Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Frage 4: Wie oft wurden Informationen der Führungs- und Lagezentren der Polizeidirektionen (FLZ) an private Wach- und Sicherheitsunternehmen über die tnformationsund Ansprechstelle der Sicherheitsunternehmen (IAS) in den Jahren 2005 bis 2015 weitergegeben? Frage 5: Welchen Inhalt hatten die unter Frage 4 genannten Informationen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5: Da die sächsische Polizei gem. Punkt 5.5 der o. g. Grundsatzerklärung keine Statistiken zur Zusammenarbeit führt, können die Fragen nicht beantwortet werden. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Einsatzunterlagen bzw. Einsatzdokumentationen bei allen sächsisehen Polizeidienststellen für die Jahre 2005 bis 2015 erfordern. Dies ist im Hinblick auf vjnp große Anzahl der in Betracht kommenden Unterlagen im Rahmen der zur Be- ^rtujjg einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und iEir]@chränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. teui(dlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-06-16T07:51:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes