STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17361 Thema: Reichtum in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen galten im Jahr 2018 im Freistaat Sachsen als einkommensreich? Für das Jahr 2018 liegen zur Zahl der einkommensreichen Menschen in Sachsen noch keine Daten vor. Im Jahr 2017 galten in Sachsen 159.000 Personen (gemessen am Bundesmedian der Äquivalenzeinkommen) bzw. 226.000 Personen (gemessen am Landesmedian der Äquivalenzeinkommen) als einkommensreich . Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden. Frage 2: Welchen Anteil nahmen die unter Ziffer 1 genannten Menschen im Jahr 2018 an der Bevölkerung im Freistaat Sachsen ein? Auch diese Frage ist nur für das Jahr 2017 zu beantworten. Die Einkommensreichtumsquote lag bei 4,0 % (gemessen am Bundesmedian der Äquivalenzeinkommen ) bzw. 5,6 % (gemessen am Landesmedian der Äquivalenzeinkommen ). Weitere Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Anlage Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51-19/276 D{i)sden, O'. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 6/17361 Einkommensreiche Personen und Einkommensreichtumsquote in Sachsen 201i1 Ergebnisse des Mikrozensus, IT.NRW Gemessen am Gemessen am Merkmal Bundesmedian der Landesmedian der Einkommen Einkommen Einkommensreichtumsquote in % Einkommensreiche Personen in 1 000 Median der Äquivalenzeinkommen in € 1) Jahresdurchschnitt 4,0 159 1 666 Alle Angaben beziehen sich auf die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2018 sind noch nicht verfügbar. Einkommensreiche Personen 5,6 226 1 503 Als einkommensreich gelten Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von mehr als 200% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Einkommensreichtumsquote Die Einkommensreichtumsquote ist definiert als Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen mehr als 200% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Äquivalenzeinkommen Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Einkommensreichtumsquote gemessen am Bundesmedian Grundlage der Berechnungen ist die Einkommensreichtumsschwelle des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Einkommens (Median) im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den Einkommensreichtumsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Einkommensschwelle zugrunde. Allerdings werden bei dieser Betrachtung Unterschiede im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern nicht beachtet. Einkommensreichtumsquote gemessen am Landesmedian Grundlage der Berechnungen sind die jeweiligen regionalen Einkommensreichtumsschwellen. Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Methodische Hinweise: Bei Untersuchungen zu monetärem Reichtum wird häufig auch auf vorhandene Vermögenswerte (Geld-, Sachvermögen) Bezug genommen. Der Mikrozensus erfasst zwar Einkünfte aus Kapitalvermögen, jedoch nicht die Vermögenswerte an sich. Die hier verwendeten Daten beziehen sich analog zur Berechnung der Armutsgefährdungsquoten lediglich auf (laufendes) monetäres Einkommen. Daher wurde im Rahmen der Sozialberichterstattung der Begriff „Einkommensreichtum" gewählt. Dies ist bei der Interpretation der entsprechenden Quote zu berücksichtigen. Die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Weitere Informationen: www.amtliche-sozialberichterstattung.de © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2019-04-29T10:49:19+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes