STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/94-2019/19750 Dresden, 04.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17368 Thema: Errichtung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Medienberichten im Februar 2019 wurde der Antrag der Stadt Frankenberg auf Mitfinanzierung des Projektes "Errichtung der Gedenk stätte frühes KZ Sachsenburg" durch die für den Förderbereich Gedenk stätten zuständige Expertenkommission bei der Beauftragten der Bun desregierung für Kultur und Medien nicht befürwortet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und durch wen wurde die Staatsregierung über diese Gremienentscheidung der BKM informiert und wie wurden die mit dem Aufbau der Gedenkstätte befassten Akteure in Sachsen informiert? Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) wurde durch ein Schreiben des Vorsitzenden des Expertengremiums zur Beratung der Beauf tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Projektförderung nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes über das Votum dieses Gre mium informiert. Dieses Schreiben ging am 22.11.2018 beim SMWK ein. Mit Schreiben vom 18.12.2018 unterrichtete das SMWK die Stadt Frankenberg und nachrichtlich die Stiftung Sächsische Gedenkstätten über das ableh nende Votum und kündigte eine weitere Unterrichtung an, sobald weitere In formationen vorliegen. Im Rahmen der Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Sächsische Gedenk stätten am 07.12.2018 wurde der Sachstand erörtert. Die Information über die Ablehnung des Antrages durch die Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien (BKM) erfolgte mit Schreiben vom 10.12.2018, eingegangen im SMWK am 13.12.2018, und einem weiteren Schreiben vom 13.12.2018, eingegangen im SMWK am 19.12.2018. -ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsminlsterium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERILM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN über die Ablehnung des Antrages durch BKM hat das SMWK mit Schreiben vom 15.01.2019 die Stadt Frankenberg und nachrichtlich die Stiftung Sächsische Gedenk stätten unter Nennung der in den vorgenannten Schreiben genannten Gründen unter richtet. Frage 2: Welche Gründe für derzeitige Ablehnung einer Bundesfinanzierung sind der Staatsregierung bekannt? Der Antrag der Stadt Frankenberg zur Errichtung der Gedenkstätte zum frühen Konzen trationslager Sachsenburg wurde vom Expertengremium der BKM zunächst nicht befür wortet. Dem Konzept fehle es an fachlicher Qualität, Fragen der Eigentumsverhältnisse seien ungeklärt und es mangele an einem Betriebskonzept. Das Expertengremium kriti siert den geplanten Rückbau „erheblicher Teile des baulichen Ensemble des ehemaligen KZ" und mahnt eine Bestandssicherung an. Das Expertengremium empfiehlt, den Abriss des Kommandanturgebäudes durch angemessene Sicherungsmaßnahmen zu verhin dern. Frage 3: Welche Empfehlungen wurden von Seiten des Expertengremiums an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten und an das Staatsministerium für Wissen schaft und Kunst in Bezug auf die Neubeantragung herangetragen? Es wird eine erneute Antragstellung 2019 angeregt. Bis dahin seien ein umfassendes inhaltliches Konzept zu erarbeiten und eine Planung zum dauerhaften Betrieb der zu errichtenden Gedenkstätte vorzulegen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 ver wiesen. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit Bekanntwerden der Ab lehnung zur Förderung der Errichtung der Gedenkstätte getroffen und welche sind derzeit in Planung? Mit den o. g. Schreiben vom 18.12.2018 und 15.01.2019 regte das SMWK gegenüber der Stadt Frankenberg jeweils eine zeitnahe Besprechung gemeinsam mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an. Anfang April hat die Stadt Frankenberg sich zur Vorbe reitung eines erneuten Antrages auf Bundesförderung mit der Stiftung und dem SMWK abgestimmt. Es wurde eine enge Begleitung der Stadt durch das SMWK und die Stiftung vereinbart. Ein nachfolgender Besprechungstermin ist geplant. Unabhängig von der Vorbereitung des BKM-Antrags wird derzeit unter Zuhilfenahme von Zuwendungen der Stiftung Sächsische Gedenkstätten an einer Außenraumdarstellung gearbeitet, die auf dem Gelände des ehemaligen KZ Sachsenburg, in der unmittelbaren Geländeumgebung und in Frankenberg/OT Sachsenburg anhand von Stelen und Instal lationen in wissenschaftlich fundierter Weise auf die Geschichte des Geländes als Ort der Repression während des Nationalsozialismus hinweist und einen Pfad der Erinne rung entstehen lässt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie unterstützen die Stiftung Sächsische Gedenkstätten und das Staats ministerium für Wissenschaft und Kunst die Stadt Frankenberg und die Vereine Geschichtswerkstatt Sachsenburg e.V. und Lagerarbeitsgemeinschaft KZ Sach senburg e.V. bei der geplanten Überarbeitung und erneuten Einreichung des Fi nanzantrages bei der BKM? Projektträger und Antragsteller ist die Stadt Frankenberg. Diese beteiligt die zivilgesell schaftlichen Initiativen vor Ort. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wirkt beratend und über ihre Gremien mit. Unter anderem gab es im Januar/Februar 2019 zwei Besprechungen mit relevanten Akteuren. Nicht unerwähnt seil bleiben, dass der Verband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (WN-BdA) in den Gremien der Stiftung Mitglied ist und die Unterstüt zung für das Projekt durch diese Gremien stets einmütig und unabhängig von der Ver folgungsperiode, die die Mitglieder dieser Stiftungsorgane vertreten, bekundet wurde und wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2019-04-30T09:23:24+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes