STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17405 Thema: in Sachsen durchsuchte Objekte im Rahmen der Durchsuchungen am 10.04.2019 in Brandenburg und anderen Bundesländern wegen Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung aus der Neonazi- und Hooliganszene Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 10.04.2019 fanden in Brandenburg, insbesondere in Cottbus, Durchsuchungen wegen des Verdachts der Gründung einer krimineller Vereinigung aus dem Neonazi- und Hooliganmilieu statt. Betroffen waren darüber hinaus auch Objekte in anderen Bundesländern, u. a. in Sachsen. In Sachsen soll mindestens ein Objekt in Görlitz durchsucht worden sein.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Objekte welcher Art (Wohnung, Wohnhaus, Büro, Lagerhalle usw.) wurden in welchen sächsischen Orten durchsucht? Frage 2: Welchen neonazistischen Strukturen (Parteien, Vereine, Gruppen usw.) bzw. welchen Kampfsportgruppen bzw. Hooliganmilieus lassen sich diese Immobilien ggf. zuordnen? Frage 3: Gegen wie viele Personen aus Sachsen wird im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminelle Vereinigung ermittelt? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/93 Dresden, 10. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNiSTERiUM DES iNNERN Frage 4: Welchen neonazistischen Strukturen (Parteien, Vereine, Gruppen usw.) bzw. welchen Kampfsportgruppen bzw. Hooliganmilieus lassen sich diese Personen ggf. zuordnen? Frage 5: Wie viele Beamte von welchen sächsischen Einheiten beteiligten sich ggf. an den Durchsuchungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: In Sachsen wurde ein Objekt im Schutzbereich der Polizeidirektion (PD) Görlitz durchsucht . Seitens der sächsischen Polizei waren sechs Einsatzkräfte des Landeskriminal— amtes Sachsen und eine Einsatzkraft der PD Görlitz beteiligt. Im Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts— und Einstandspfiicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der jeweilige weitere Fragegegenstand im Zuständigkeitsbereich des Bundeslandes Brandenburg liegt. ?eundlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-10T12:49:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes