STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117412 Thema: Gesundheitsgefahren durch Großbrand auf Recyclinghof in Schönwölkau, OT Badrina im April 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die LVZ berichtete am 9.4. von einem Großbrand auf dem Recyclinghof eines Containerdienstes am 5. April. Abfälle, insbesondere Stapel mit Altreifen seien in Brand geraten. Mehrere Feuerwehren, THW und DRK aus dem Raum Delitzsch waren mit 150 Kräften im Einsatz. In der Anlage werden nach Angaben der Betreiberin Gewerbeabfälle, Bauschutt, Elektroschrott und Bioabfälle angenommen. Auf dem Gelände habe es wiederholt gebrannt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse über die Ursachen des Brandes liegen inzwischen vor und welche Konsequenzen werden von Betreiberin und Behörden daraus gezogen? Eine Beantwortung der Frage ist dezeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung S 477 Absatz 2 Satz 1 Strafprozessordnung entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen . Eine Beantwortung der Frage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungsansätzen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Dresden, ûf,0S. lß/3 @r# @v s¡mu[+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Ielefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 12. April20'19 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t559 01. ù¡onÉli[hdÈ &r gdi*h.n s.Bnì0¡ÈduN tu ulMtr uid bntueÞfr MACH- WASI WICHTIGES Arbeiten ¡m öffentl¡chen D¡enst sâchsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße'1 0'1097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Såchsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de - -(o :F - - - Seite 1 von 3 STAATSI\4INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Frage hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Antragstellers mit dem lnteresse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht dezeit zulasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Artikel 51 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Venruirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen wurde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvorwürfe den/dem/der Besch uld igten eröffnet werden. Frage 2: Welche Probleme traten beim Löscheinsatz auf Löschwasser, schlechter Zugang zum Brandherd usw.)? (zu wenig Nach Auskunft der zuständigen örtlichen Brandschutzbehörde traten beim Löscheinsatz keine Probleme auf. Es stand ausreichend Löschwasser durch einen Hydranten und einen in der Nähe liegenden Teich zur Verfügung. Der Teich wurde während der Löscharbeiten von einem oberhalb liegenden Teich (Kleinspeicher Schadebach ll) mit ausreichend Wasser versorgt. Der Zugang beziehungsweise die Zufahrl zum Brandherd waren uneingeschränkt möglich. Frage 3: Was genau hat gebrannt (bitte Abfallschlüssel auflisten)? Nach Kenntnis der Landesdirektion Sachsen brannten Baumischabfälle 17 Og 04), Gewerbeabfälle (ASN 20 03 01) und Altreifen (ASN 16 01 03). (ASN Frage 4: Welche Schadstoffe wurden durch wen in welcher Konzentration gemessen und welche Gefahr ging von ihnen aus? Der zuständigen örtlichen Brandschutzbehörde zufolge wurden keine Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Der Brandrauch stieg von der Brandstelle aus in Richtung Süden in höhere Luftschichten auf. Aufgrund der dabei erfolgenden Verdünnung des Brandrauches wurden durch die Einsatzleitung im Verlauf des Brandereignisses keine unmittelbaren Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte außerhalb des Brandobjektes durch Brandrauchbeaufschlagung gesehen. Seite 2 von 3 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die zuständige Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Nordsachsen ordnete gegenüber dem Betreiber die analytische Untersuchung des Löschwassers auf relevante Schadstoffe an. Das Löschwasser wurde über die angeschlossenen Betriebsflächen im Feuerlöschteich aufgefangen. Anhand der Untersuchungsergebnisse wird ein geeigneter Entsorgungsweg festgelegt. Der Landesdirektion Sachsen liegen diesbezüglich bisher keine Analysenergebnisse vor. Frage 5: Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wurden ergriffen? Die Bevölkerung in der Umgebung des Brandortes wurde zur Minimierung möglicher Gefahren durch Brandrauch von der Polizei über Lautsprecher am Polizeiwagen aufgefordert, die Fenster und Türen geschlossen zu halten und gegebenenfalls vorhandene Lüftungsanlagen auszuschalten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-05-09T13:17:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes