STAATSNIiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/17419 Thema: Festgestellte Handy-, Gurt- und Geschwindigkeitsverstöße; Mängelberichte; Verkehrsordnungswidrigkeiten gesamt bei Verkehrskontrollen der Vollzugspolizei im 1. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Handyverstöße im Sinne von § 23 la StVO wurden im Straßenverkehr durch die Vollzugspolizei Sachsen im 1. Quartal 2019 festgestellt und geahndet? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen!) Frage 2: Wie viele Gurtverstöße im Sinne von § 21a l StVO wurden durch die Vollzugspolizei Sachsen im 1. Quartal 2019 festgestellt und geahndet? (Bitte aufschlüsseln wie unter Frage 1!) Frage 3: Wie viele Geschwindigkeitsverstöße im Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldbereich wurden durch die Vollzugspolizei im 1. Quartal 2019 festgestellt und geahndet? (Bitte aufschlüsseln wie unter Frage 1, sowie Angabe wie viele Verstöße davon mittels Lasermessung (z.B. LTI) festgestellt worden sind!) Frage 4: Wie viele Mängelberichte hat die Vollzugspolizei in Sachsen im 1. Quartal 2019 gegenüber Kraftfahrzeugführern ausgestellt? (Bitte aufschlüsseln wie unter Frage 1!) Frage 5: Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im 1. Quartal 2019 insgesamt durch die Vollzugspolizei festgestellt und geahndet? (Bitte aufschlüsseln wie unter Frage 1!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/104 Dresden. 13. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 5646199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpläue: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die erfassten Daten sind der Tabelle zu entnehmen und beziehen sich auf die Feststellungen des Polizeivollzugsdienstes. Die Ahndung der Verstöße, die teilweise von den Entscheidungen der Bußgeldstellen und Gerichte abhängt, wird statistisch nicht erfasst. Die erfragten Handyverstöße betreffen alle Feststellungen der Polizei, bei denen Fahrzeugführer widerrechtlich ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Informati— on oder Organisation dient, gemäß § 23 Abs. 1a StVO benutzten. Mit Überarbeitung und Anpassung der Verkehrspolizeiiichen Statistik zum 1. Januar 2019 erfolgt nur noch die Erfassung der Summe aller Geschwindigkeitsüberschreitungen . Aus diesem Grund kann keine Aussage zur Anzahl der erhobenen Verwarnungsbzw . Bußgelder in diesem Bereich getroffen werden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN 1. Quartal 2019 Polizeidirektion Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Anzahl festgestellter Verstöße § 23 Abs.1a StVO (elektronisches Gerät) 274 649 310 363 213 Anzahl festgestellter Verstöße Rückhaiteeinrichtun- _gen/Sicherheitsgurt 1.745 1.621 1.467 1.485 836 Anzahl festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitungen (gesamt) 16.402 12.571 6.517 4.594 8.782 Anzahl festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels LTI 2.789 1.622 908 700 823 Anzahl festgestellter Verkehrsordnungswidrigkeiten (gesamt) 34.897 28.312 14.728 17.140 18.669 —?f[ndlichen.74Grüßen ProL/Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-13T10:25:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes