STAÀTSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN DER JUSTIZ Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 l|01097 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von- Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E/29/1 1 -KLR Dresden, 10. Mai 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6117425 Thema: Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber im l. Quartal 2019 TOB MIT Sehr geehrter Herr Präsident, 1' o namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage wltìilJoB-MtT-tDE l: ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen im Hausanschrift: l. Quartal 2019 ein Betrug zur Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewer- Hospitalstraße 7 0'1097 Dresden berleistungsgesetz durch Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Schutzbedürftige und Geduldete festgestellt und Briefpost úber Deutsche Post 01095 Dresden zur Anzeige gebracht? www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien Frage 2: 3,6,7, 8, 11 Aus welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; anerkannte Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär Sch utzbed ü rfti ge u nd Ged u ldete? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnte¡.netseite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinwe¡se auch zu. *zugang für elektronisch signierte sowie für verschlirssêlts elgktronische Laut dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wurden im Zustän- B:lüif;i3åi:ïtüy,'d¡€BPoodêr elektron¡schen Kommunikation m¡t digkeitsbereich der sächsischen Polizeidirektionen im 1. Quartal2Ol9 im Frei- m:i..",[:!","ï'j:'l"o:ll:***, Kommunikat¡on. Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ w staat Sachsen 25 Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Zu diesen Straftaten wurden 26 Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigkeiten erfasst: Staatsangehörigkeit Afshanistan Eritrea Georgien lrak Kosovo Libven Marokko Pakistan Serbien Staatenlos Svrien, Arabische Republik Tunesien Vietnam Anzahl 1 1 2 3 1 2 1 1 2 1 8 2 1 Von der weitergehenden Beantwortung der Frage, ob darüber hinaus bei den sächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht wurden, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Da der Umstand, dass ein Betrug gemäß S 263 Strafgesetzbuch (SIGB) der Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient und der tatverdächtige Ausländer Asylbewerber, anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzbedürftiger oder Geduldeter ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht erfasst wird, können die Fragen nicht durch eine Datenbankauswertung beantwortet werden. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ w Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvoruvurfs des Betruges in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im ersten Quartal 2019 gegen 1.599 bekannte ausländische Beschuldigte. Zur vollständigen Beantwortung mlrssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufiuand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu Ermittlungsverfahren gegen 1.599 Beschuldigte anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 99 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die fur laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ lÐ Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im l. Quartal2019, wegen welcher Delikte , seitens der sächsischen Polizei oder Staatsanwaltschaften gegen Menschen eingeleitet, die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentität einen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet weder bei der sächsischen Polizei noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften statt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvonruurfs in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren efordern. Dabei sind mindestens alle in den Datenbanken als Verstoß gegen $ 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (Aufenthc), S 267 StGB oder $ 271 SIGB eingetragene Verfahren gegen Ausländer entsprechend der Fragestellung auszuwerten. Mit diesen vierTatvonruÍirfen wurden im ersten Quartal 2019 bei der Polizei 710 Ermittlungsverfahren gegen Ausländer registriert. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im ersten Quartal 2019 1.013 beschuldigte Ausländer mit oben genannten Straftatvonruürfen erfasst. Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermittlungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zu Grunde gelegt, wird der bei der Polizei für die Auswertung anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 44 Arbeitstage, der bei den Staatsanwaltschaften anfallende Aufwand auf mindestens 63 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher unter Berücksichtigung des oben dargestellten Maßstabes bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN srAÀrs'r*sn*lll I f sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege und der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 ifiEiisnn