STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/17427 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach lntensivtäter Asylbewerber ) 1. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 1. Quartal 2019 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreiseanreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. Januar bis 31. März 2019 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 1.145 Fälle erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte Sonstige Straftatbestände Strafgesetzbuch Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Verkehrsstraftaten <\lO"O1-b —O JN —\ O FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/109 Dresden. 13. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der Tabelle ersichtlich: Landkreisl * Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7 V Chemnitz, Stadt 34 60 17 19 10 27 2 Erzgebirgskreis 1 7 5 6 8 16 6 1 Mittelsachsen 2 9 3 3 2 1 Vogtlandkreis 1 22 6 1 3 14 15 2 Zwickau 20 15 1 8 10 Dresden, Stadt 1 4 36 85 19 14 27 37 1O Bautzen 35 8 3 19 8 12 Görlitz 1 9 12 6 2 2 Meißen 12 10 1 1 2 2 3 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 3 3 2 6 1 Leipzig, Stadt 55 66 31 15 44 108 10 Leipzig 1 3 1 1 6 6 3 Nordsachsen 1 18 4 1 2 10 5 1 Gesamt 3 9 263 277 80 66 171 229 47 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach LandkreisIKreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 4. April 2019 sind im Freistaat Sachsen 1.588 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als MITA werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsgrund „Asylbewerber“ betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufent— haltsgrund „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „Unerlaubter Aufenthalt“ berücksichtigt. Diese gliedern sich auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort) wie folgt auf: FreistaatSACHSEN LandkreisIKreisfreie Stadt Anzahl der MITA Chemnitz, Stadt 124 Erzgebirgskreis 45 Mittelsachsen 63 Vogtlandkreis 74 Zwickau 73 Dresden, Stadt 312 Bautzen 91 Görlitz 72 Meißen 79 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 60 Leipzig, Stadt 255 Leipzig 101 Seite 2 von 7 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Nordsachsen 69 derzeit außerhalb von Sachsen 170 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Dabei ist zu beachten , dass in den polizeilichen Auskunftssystemen in Einzelfällen mehrere Staatsangehörigkeiten erfasst sind. Staatsangehörigkeit Anzahl \] NAfghanistan Afghanistan; Iran, Islamische Republik Ägypten Albanien Albanien; Kosovo Algerien Algerien; Libanon Armenien Armenien; Georgien Aserbaidschan Äthiopien Bangladesch Belarus Bosnien und Herzegowina Emma Gabun Gambia Georgien Guinea Indien Irak Irak; Österreich Iran, Islamische Republik Israel Jordanien Jordanien; Syrien, Arabische Republik Kamerun Kap Verde Kasachstan Kenia Kosovo 26 Kosovo; Serbien 1 Lettland, Russische Föderation 1 Libanon 21 Libanon; Libyen 1 Libyen 255 Libyen; Marokko 2 _} O) N (.0 _\ . O) N m m — ‘ m h — l — k N A A N A N _\ _\ «: )— \ U1 _; _\ N A _ x . _ x _ \ _ \ _ \ U - | . | > Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen; Syrien, Arabische Republik 1 Libyen; Tunesien Marokko 125 Marokko; Ungeklärt 1 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 11 Moldau, Republik 2 Mongolei 1 Montenegro 1 Nigeria 2 Ohne Angabe 1 Pakistan 21 Peru Portugal 1 Russische Föderation 59 Serbien 18 Somalia 14 Staatenlos 3 Südsudan 1 Syrien, Arabische Republik 167 Tschechische Republik 2 Tunesien 284 Türkei 18 Turkmenistan 1 Ukraine 15 Ungeklärt 2 Venezuela 1 Vietnam 5 Zentralafrikanische Republik 1 Gesamt 1.588 Seite 4 von 7 Frage 3: STAATSMWISTERIUM DES INNERN Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Am 18. April 2019 befanden sich 308 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der Tabelle dargestellt: FreistaatSACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 19 Albanien 5 Algerien 12 Äthiopien 1 Belarus 1 Bosnien und Herzegowina 1 Eritrea 4 Frankreich 3 Georgien 34 Indien 4 Irak 8 Iran, Islamische Republik 5 Israel 1 Kap Verde 1 Lettland 1 Libanon 6 Libyen 50 Mali 1 Marokko 22 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 2 Moldau. Republik 1 Pakistan 4 Russische Föderation 18 Somalia 6 Sonstige/ohne Angabe 2 Syrien, Arabische Republik 26 Tunesien 56 Türkei 3 Turkmenistan 1 Ukraine 1 Unbekannt 8 Vietnam 1 Gesamt 308 Seite 5 von 7 Frage 4: STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Ein Abgleich der nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus Sachsen abge— schobenen Personen mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA hat ergeben, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 28. Februar 2019 15 MITA abgeschoben bzw. zurückgeführt wurden. Die Herkunftsländer und Ausreisezielländer der 15 MITA sind in der Tabelle abgebildet: Abgeschobene MITA Herkunftsland Ausreisezielland 1 Albanien Albanien 6 Georgien Georgien 2 Marokko Marokko 1 Libyen Tunesien 1 Russische Föderation Polen 1 Tunesien Italien 3 Tunesien Tunesien Aufgrund der Tatsache, dass der Abgleich immer „blockweise“ erfolgt, liegen die Informationen für den Zeitraum 1. März 2019 bis 31. März 2019 aktuell noch nicht vor. Diese stehen voraussichtlich Ende Mai zur Verfügung. im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund— satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) und der unteren Ausländer— behörden wird die MITA—Eigenschaft nicht erfasst. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher die in der ZAB vorliegenden Akten mit den über 1.500 MITA-Fäilen händisch abgeglichen und ausgewertet werden. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA- Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von über 6.000 Stunden. Ausgehend von einer 40-Stunden—Woche sind daher ca. 35 Mitarbeiter not— wendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wo- Seite 6 von 7 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN chen zu beantworten. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet . Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der Beantwortung abgesehen. Mitfr dlichen Grüßen 2/ % Prof Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2019-05-13T10:27:16+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes