STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17434 Thema: staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen und Angebote in Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen beziehungsweise Organisationen befinden sich mit wie vielen Stellen vor Ort in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen? (Bitte je nach Erstaufnahmeeinrichtung auflisten.) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/17255 venNiesen. Frage 2: lnwiefern besteht vor in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein Angebot von Rechtsberatung durch die Anwaltschaft sowie durch fachlich einschlägige Hilfs- und Unterstützungsorganisationen sowie eine Asylverfahrensberatung . Falls ja, wie oft und wie wird diese finanziert? (Bitte einzeln auflisten.) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit Herbst 2018 ein Pilotprojekt „Asylverfahrensberatung" an elf Standorten, darunter auch Dresden, durch. Das pilotiene Modell umfasst eine zweistufige Asylverfahrensberatung , bestehend aus einer allgemeinen Asylverfahrensberatung in Gruppengesprächen vor Antragstellung und einer individuellen Asylverfah— rensberatung in Einzelgesprächen ab dem Zeitpunkt „vor Antragstellung“ bis zum Verfahrenspunkt „Abschluss des Behördenverfahrens“. Zeitgleich wird an allen drei Standorten der Landesdirektion Sachsen (LDS) eine individuelle Asylverfahrensberatung durch das DRK e. V. angeboten. Die LDS stellt dafür an jedem Standort die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Asylverfahrensberatung erfolgt in eigener Organisation des DRK e. V. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/106 Dresden. 14. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi‘sachsende Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN und je nach Bedarf. In den Aufnahmeeinrichtungen findet |edig|ich eine Informationsveranstaltung und Terminfindung statt, um im Anscthss eine Verfahrensberatung in derjeweiligen Ven/valtungsdienststelle erbringen zu können. Das Projekt wird durch die Europäische Union im Rahmen des Asy|-‚ Migrations- und lntegrationsfonds (AMIF) zu 75 % gefördert. Die Co—Finanzierung wird getragen von der Sächsischen Aufbaubank im Rahmen des „Förderprogramme Integrative Maßnahmen ". Darüber hinaus können auch die Beratungsstellen des Ausländer- oder Flüchtlingsrates bedarfsorientiert in Anspruch genommen werden. Eine kostenfreie Beratung in Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrechts durch die Rechtsberatung der Refugee Law Clinic erfolgt ehrenamtlich einmal wöchentlich einzig in der Aufnahmeeinrichtung Hamburger Straße 19 in Dresden und kann ebenso je nach Bedarf in Anspruch genommen werden. Frage 3: lnwiefern findet vor Ort eine Altersfeststellung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge statt? Wenn ja, wie und durch wen? Die Altersfeststellung für unbegleitete Minderjährige obliegt der Zuständigkeit des jeweiligen Jugendamtes und erfolgt einzelfallbedingt in einer Aufnahmeeinrichtung oder in einer Einrichtung des jeweiIigen Jugendamtes durch ein Clearinggespräch. Frage 4: In welcher Form findet eine Rückkehrberatung vor Ort statt und durch wen und wie oft? (Bitte personellen Umfang und Qualifizierung des Personals angeben.) Das BAMF bietet in Chemnitz, Dresden und Leipzig Rückkehrberatungen an. Hierzu wurde an jedem der drei Standorte ein Rückkehrberatungsbüro eingerichtet. ln Chemnitz und Leipzig handelt es sich um die jeweiligen BAMF—Liegenschaften. In Dresden wurde das Rückkehrberatungsbüro in die behördenübergreifende Liegenschaft der AnkER-Einrichtung integriert. An jedem Standort sind zwei Rückkehrberaterinnen bzw. Rückkehrberater eingesetzt. Alle eingesetzten Personen wurden im Rahmen einer speziell hierfür konzipierten Schulung umfassend qualifiziert. Zusätzlich zu dieser Maßnahme haben aIIe Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater bei Beratungsgesprächen zur freiwilligen Rückkehr hospitiert. Um den Zugang zur Rückkehrberatung zu erleichtern, werden über das reguläre Beratungsangebot der eingerichteten Rückkehrberatungsbüros hinaus in den Aufnahmeeinrichtungen sukzessive Sprechstunden eingeführt. Diese werden wöchentlich für durchschnittlich zwei Stunden angeboten. Mi ndlichleüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-14T11:36:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes