STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Undenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜND· NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1745 Thema: Unterzeichnung der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Seit Veröffentlichung der Charta "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" im September 2010 wurde diese von den Sozial- bzw. Gesundheitsministerien aus fast allen Bundesländern, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag, über tausend Organisationen und vielen tausend Einzelpersonen unterzeichnet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" vom sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz bis jetzt nicht unterzeichnet? Frage 2: Unterstützt die Staatsregierung die fünf Leitsätze, die der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" zugrunde liegen? Frage 3: Wird das Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" unterzeichnen? Wenn ja, wann? Wenn nicht, bitte begründen . Frage 4: Mit welchen konkreten Maßnahmen und Partnern wird der Freistaat Sachsen die Weiterentwicklung einer nationalen Strategie zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland unterstützen? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-15/245 Dresden, tY,( Juni 2015 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCl-fERSCHUTZ Die Staatsregierung stellt die in der Charta formulierten fünf Leitsätze nicht in Frage. Die in ihr beklagte Unterversorgung bzw. mangelnde finanzielle Ausstattung trifft für Sachsen jedoch nicht zu. Sachsen zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass es hier z. B. im Vergleich mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein deutlich mehr ambulante Hospizdienste gibt. Zudem nimmt der Freistaat Sachsen bei der Förderung ambulanter Hospizdienste eine führende Rolle bundesweit ein. Die Tätigkeit von ambulanten Hospizdiensten wird seit Jahren aus dem Landeshaushalt bezuschusst; zuletzt im Jahr 2014 mit bis zu 589,2 T€ (Mittelabfluss: 572,6 T€). Auch die Arbeit des Landesverbandes für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V. (L VHP) wird seit Jahren finanziell durch den Freistaat Sachsen unterstützt; zuletzt im Jahr 2014 mit rund 56,3 T€. Überproportional ist auch die Versorgung mit stationären Hospizen in Sachsen (acht Einrichtungen mit 100 Betten). Dies wird durch die im Auftrag des SMS erfolgte Fortschreibung der "Studie zu Standorten und demographischen Rahmenbedingungen von Hospizangeboten in Sachsen (Hospizstudie 2013, veröffentlicht unter: http://www.familie.sachsen.de/7432.html) bestätigt. Des Weiteren sind 16 Anbieter von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Teams) in Sachsen tätig. Mit dieser Versorgungsform wird eine Flächenabdeckung von 99,18 % erreicht. Auch in Bezug auf die stationäre Palliativversorgung ist Sachsen sehr gut aufgestellt. Derzeit sind im sächsischen Krankenhausplan für 29 Krankenhäuser Palliativstationen mit insgesamt 224 Betten ausgewiesen. Damit besteht in Sachsen auch eine flächendeckende stationäre Palliativversorgung. Der Freistaat Sachsen unterstützt auch künftig den Auf- und Ausbau in der hospizliehen Versorgung. Im Doppelhaushalt 2015/16 stehen hierfür folgende Mittel bereit: • für ambulante Hospizdienste und Förderung des LVHP: bis zu 640,0 T€ für 2015 und bis zu 648,8 T€ für 2016 (vgl. Kapitel 08 06 Titel 684 70), • für Investitionsmaßnahmen bei stationären Hospizen: bis zu 300,0 T€ p.a. (vgl. Kapitel 08 06 Titel 893 53), • Ausgaben für eine Fortbildungsveranstaltung "Sponsoring /Einnahmegenerierung" für ambulante Hospizdienste: bis zu 5,0 T€ p.a. (vgl. Kapitel 08 06 Titel 547 70) Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Damit setzt der Freistaat Sachsen den von ihm eingeschlagenen Weg zur Unterstützung von Schwerstkranken und Sterbenden sowie ihren Angehörigen auch in Zukunft fort . Mit freundlichen Gr" en ~r~c .... , __ _ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-06-24T11:17:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes