STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 0l076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz (CDU) Drs.-Nr.: 6117458 Thema: Bedingungen für die Entnahme von Wildschweinen in befriedeten Gebieten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in befriedeten Gebieten (2. B. Kurpark Bad Elster) Wildschweine mit Pfeil und Bogen bzw. Armbrust entnommen werden dürfen? Frage 2: Welche örtlichen Bedingungen mtissen für eine solche Entnahme gegeben sein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2: Nach $ 19 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist es verboten, auf Schalenwild, wozu das Schwarzwild gehört, mit Bolzen oder Pfeilen zu schießen. Gemäß $ 19 Absatz 2 BJagdG können die Länder dieses bestehende Verbot einschränken. Das sächsische Jagdrecht sieht jedoch keine Ausnahmen von diesem bundesjagdrechtlichen Verbot vor. Nach $ 6 BJagdG hat die Jagd in befriedeten Bezirken grundsätzlich zu ruhen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Ausübung der Jagd mit der Jagdwaffe (Büchse) auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten, des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten beschränkt zu gestatten oder von Amts wegen anzuordnen (S I Absatz 1 Sächsisches Jagdgesetz). Bei dieser Ermessensentscheidung hat die untere Jagdbehörde insbesondere zu prüfen, ob eine Gefährdung oder Belästigung von Menschen durch die vorgesehenen jagdlichen Maßnahmen hinreichend ausgeschlossen werden kann. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 123. April 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t563 Dresden 21, MAt 2019 simul+ o|l, O)oN o) o N MACH- WA5I WICHÏIGES Arbe¡ten im öffentlich€n Dienst Såchsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirbchaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul. sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www. smul.sachsen.de Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: Welche Nachweise (Jagd- oder Waffenschein etc.) haben die für diese Entnahme Beauftragten zu erbringen? Die Bogenjagd ist jagdrechtlich nicht zugelassen. Daher stellt sich die Frage der hierfür erforderlichen Sachkunde derzeit nicht. Jedenfalls wird die Sachkunde durch den bundeseinheitlichen Jagdschein nicht vermittelt, da die Bogenjagd kein Bestandteil der Ausbildung und Prüfung ist. Frage 4: Sofern eine Ausnahmegenehmigung für die Jagd im befriedeten Gebiet (Kurpark Bad Elster) aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann - welche anderen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , der Wildschweinplage im Kurpark Bad Elster Herr zu werden? Der eigentliche Nahrungs- und Deckungsraum des Schwarzwildes befindet sich nicht im Kurpark oder im Stadtbereich von Bad Elster. Vielmehr hält sich das Schwarzwild vornehmlich in den umliegenden Waldgebieten auf. Gleichwohl werden auch Flächen im städtischen Bereich zur Nahrungssuche und -aufnahme vonrviegend zur Nachtzeit aufgesucht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Früchte der Parkbäume in größerer Menge für das Schwarzwild zugänglich sind. Zur Verminderung der durch das Schwarzwild verursachten Schäden in den Parkanlagen kann neben einer Reduktion des Schwarzwildbestandes in den eigentlichen Nahrungs- und Deckungsräumen auch eine Verminderung des zuvor genannten Nahrungsangebotes im städtischen Bereich (Entfernung der Baumfrüchte) beitragen. Bejagungsstrategien sind dabei vor Ort zwischen den Jagdausübungsberechtigten der jeweiligen Jagdbezirke und Vertretern der Jagdbehörde, der Stadt Bad Elster sowie der Sächsischen Staatsbäder GmbH abzustimmen. M freundlichen Grüßen Thomas Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2019-05-22T10:40:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes