STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1746 Thema: Abstimmungsverhalten Sachsens zu TOP 16 "Einstufung von Glyphosat durch WHO/IARC als wahrscheinlich Krebs erzeugend für den Menschen (Gruppe 2A)" auf dem Verbraucherschutzministertreffen in Osnabrück Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lautet das Abstimmungsergebnis zu TOP 16 der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück? Frage 2: Wie hat Sachsen zu diesem Tagesordnungspunkt abgestimmt ? (Bitte mit umfassender Begründung) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 2: Das Abstimmungsergebnis lautet 15:0:1, wobei Sachsen mit Enthaltung gestimmt hat. Der Sächsischen Staatsregierung ist unter Beachtung des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes an einer ausgewogenen Entscheidung zum weiteren Umgang mit Glyphosat gelegen. Glyphosat ist derzeit routinemäßig in der EU-Wirkstoffprüfung. Berichterstatter für die gemeinschaftliche Prüfung und Bewertung von Glyphosat ist Deutschland, wobei das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in diesem Verfahren mit der Bewertung des gesundheitlichen Risikos des Wirkstoffes beauftragt wurde. Nach Prüfung der vorliegenden Studien ist Glyphosat von den für die gesundheitliche Bewertung zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen einschließlich des WHO/FAO-Gremiums für Pestizidrückstände (JMPR) bisher als nicht krebserzeugend bewertet worden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-15/246 Dresden, t(f . Juni 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~SACHsEN Auf einer Sitzung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO im März 2015 haben nun dort versammelte Experten Glyphosat erstmals bewertet und auf Basis der von ihnen ausgewerteten Studien andersartig eingestuft, nämlich als Kanzerogen Gruppe 2A, also wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen. Die vollständige IARC Monographie zu Glyphosat liegt bisher nicht vor, so dass eine wissenschaftliche Bewertung dieser bzw. eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Interpretationen der verfügbaren Studien durch die wissenschaftlichen Institutionen u.a. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch aussteht. Das BfR hat empfohlen, dass die EFSA, die in dem laufenden Bewertungsprozess für Glyphosat die Federführung hat, eine ausführliche Bewertung der IARC Monographie zeitnah veranlasst. Das Ergebnis soll in die EU-weite Neubewertung des Wirkstoffes einfließen. Es sollen die derzeit strittigen Fragen unter allen Beteiligten der beiden Glyphosat bewertenden WHO-Gremien IARC und JMPR sowie der zwei zuständigen EU-Behörden EFSA und ECHA (Europäische Chemikalienagentur) diskutiert werden, damit die Divergenzen beseitigt werden, bevor die EU-Kommission eine Entscheidung zur weiteren Genehmigung von Glyphosat trifft. Diese Verfahrensweise wird von der Seite der sächsischen Staatsregierung unterstützt. Für ein gemeinschaftliches harmonisiertes Vorgehen sollten die Bewertung der EFSA und die Beschlüsse der Kommission abgewartet werden; ein nationaler Alleingang ist nicht zielführend. Frage 3: Welche Studien mit welchen Erkenntnissen zu Auswirkungen von Glyphosat auf die menschliche Gesundheit und zu Glyphosat-Rückständen in Lebens- und Futtermitteln sowie im Menschen selbst sind der Sächsischen Staatsregierung bekannt? Es wird auf die Veröffentlichungen des BfR im Internet (unter www.bfr.bund.de) zur Thematik verwiesen. Frage 4: Wie erklärt die Staatsregierung ihr Abstimmungsverhalten vor dem Hintergrund der unter 3. aufgeführten Studien und Erkenntnisse? Aus Sicht der Staatsregierung ist es unerlässlich, den wissenschaftlichen Meinungsbildungsprozess unter den beteiligten Gremien und Risikobewertungsstellen abzuwarten, um auf bestmöglicher Basis Entscheidungen zum Risikomanagement treffen zu können . U.a. ist zu bedenken, dass Verwendungsverbote für Stoffe in der Regel den verstärkten Einsatz alternativer Mittel mit den daraus ggf. resultierenden gesundheitlichen Fragestellungen bedingen, so dass auch vor diesem Hintergrund eine gesamtheitliehe Betrachtung erforderlich ist. Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite2 von 2 2015-06-18T10:39:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes