STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 546-KLR Dresden, t SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz I 01067 Dresden ¿o Mai2019 l¡rlEr¡tjNbrllilr*titilwftI wwwJoS-¡ilT-¡.De Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www. justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, ô,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117464 Thema: Prozesse gegen die Beteiligten am Neonaziangr¡ff ¡n Leipzig- Connewitz am 11. Januar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Seit dem Auftakt der Prozessserie in Sachen Angriff in Leipzig- Connewitz am ll. Januar 2016 standen bisher 26 mutmaßliche Angreifer vor Ger¡cht. lm Gros der Fälle wurden auf Einlassungen, oft ohne Erkenntniswert , hin Bewährungsstrafen verhängt. Laut Angaben des Stadtmagazin Kreuzer s¡nd bis Mitte Mai 2019 keine neuen Prozesse terminiert , in den kommenden drei Monaten se¡en lediglich 2 Termine angesetzt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: TOB MIT 1' o Hinweise zum DatenschuÞ Ffage I : erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir Gegen wie viele der Angeklagten im o.g. Sachverhalt (besonders schwe- lhnendieseHinweiseauchzu. rer Fall von Landfriedensbruch) sind derzeit noch Hauptverhandlungen ,:i?å?$iå,:äil3i:ìii"ì!n;ìi*i"" Dokumente nur pêr EGVP, beBPo oderoffen? 3å#:ïSilii5;ü;nîilH; mìi",",[::"'å:'l=i::i¿:**"' Kommun¡kation. Seite I von 5 STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENry Nach derzeitigem Stand (30. April 2019) sind 95 Strafverfahren, die sich - soweit es um die Beteiligung an dem Geschehen am 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz geht - gegen insgesamt 176 Angeschuldigte bzw. Angeklagte richten, noch erstinstanzlich gerichtsanhängig. Frage 2: Welche Gründe gibt es für die stagnierenden Prozessansetzung und welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung um die Ansetzung der Hauptverhandlungen zu beschleunigen? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen Aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Gewaltenteilungsprinzips, das wesentliches Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates ist, ist die Rechtsprechung den Richtern vorbehalten und der Staatsregierung sowohl eine Einflussnahme auf gerichtliche Entscheidungen als auch das Bewerten von Entscheidungen verwehrt. Auch die Entscheidung, wann in einem Strafverfahren durch einen Richter eine Hauptverhandlung angesetzt wird, unterfällt der richterlichen Unabhängigkeit. Eine mit der Frage bezweckte Bewertung der Staatsregierung über die Frage, wann welche Prozesse durch die Gerichte angesetzt werden, würde gegen die richterliche Unabhängigkeit verstoßen . Gleiches gilt filr die in der Fragestellung angesprochenen Möglichkeiten der Staatsregierung zur Beschleunigung des Ansetzens der Hauptverhandlungen. Das zuständige Gericht entscheidet im jeweiligen Einzelfall über die Ansetzung und Durchführung einer Hauptverhandlung in richterlicher Unabhängigkeit (Artikel 97 Grundgesetz, Artikel 77 Abs. 2 SächsVerf) und ist hierbei weder an Anträge der Staatsanwaltschaft noch an Anträge von Angeklagten und Verteidigern gebunden. Verfahrensleitende Verfügungen und Anordnungen sowie Entscheidungen des Gerichts unterliegen daher nicht dem Auskunftsrecht der Abgeordneten im Rahmen einer Kleinen Anfrage. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENf Frage 3: Wurden bisher Prozesse an andere Gerichte verlegt als in D¡s 6114275 aufgeführt bzw. ist bereits geplant, dass Anklageerhebungen an anderen Gerichten stattfinden sollen? (bitte einzeln nach Straftatbestand, Staatsanwaltschaft und Gericht aufführen) Eine ,,Verlegung" von Prozessen erfolgte nicht und wird im Hinblick auf den nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz bzw. Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter auch nicht erfolgen. ln allen zu diesem Verfahrenskomplex geführten trrmittlungsverfahren wurde zudem bereits Anklage - zum sachlich und örtlich zuständigen - Gericht erhoben. Frage 4: Gegen wie viele bisher wegen besonders schweren Fall von Landfriedensbruch verurteilten Personen wurden bisher von welcher Partei welche Rechtsmittel eingelegt und gibt es bereits zweitinstanzliche Urteile? (bitte nach Datum der Verurteilungen aufschlüsseln) Die Staatsanwaltschaft hat bisher (Stand: 30. April 2019) gegen die Verurteilung von insgesamt acht Angeklagten Berufung eingelegt. lnsgesamt legten elf Angeklagte gegen ihre Verurteilung Berufung, ein Angeklagter Revision und zwei Angeklagte (unbestimmte ) Rechtsmittel ein. Wegen der Einzelheiten nehme ich auf die nachfolgende Übersicht Bezug: Entscheidung Rechtsmittel Urteildes Landgerichtes Dresden vom 24.08. 2017 Revision des Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Dresden vom 29.09. 2017 Berufung des Angeklagten Berufung der Staatsanwaltschaft Seite 3 von 5 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlf Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 23.08.2018 Berufung der beiden Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 29.10.2018 Berufung eines Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 28.11.2018 Berufung eines Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 22.01.2019 Berufung der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten eines Angeklagten und Berufung eines Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 08.02.2019 Berufung der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der vier Angeklagten und Berufung der vier Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 22.03.2019 Rechtsmittel eines Angeklagten Urteil des Amtsgerichtes Leipzig vom 15.04.2019 Berufung der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der zwei Angeklagten und Rechtsmittel eines Angeklagten sowie Berufung eines Anqeklaqten Die von einem Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Dresden - Staaþ schutzkammer - vom 24. August 2017 eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 7. August 2018 venruorfen. Die Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichtes Dresden - Jugendschöffengericht - vom 29. September 2017 wurden zurückgenommen. Alle weiteren Berufungsverfahren sind derzeit anhängig Frage 5: Wie viele weitere Anklagen wegen des Angriffs in Connewitz sind seit Beantwortung von Drs 6/15410 wegen welcher Tatvorwürfe erhoben worden und wie viele Ermittlungsverfahren laufen derzeit noch? (bitte Zahl der Beschuldigten und Straftatbestand angeben) Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs,-Nr. 6115410 durch die Staatsregierung (12. Dezember 2018) wurden zwei weitere Anklagen gegen jeweils einen Angeschuldigten wegen des Tatvonruurfs des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall zum Amtsgericht Leipzig - Strafrichter - erhoben. Weitere Ermittlungsverfahren in diesem Verfahrenskomplex sind derzeit nicht mehr anhängig. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2019-05-21T12:37:12+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes