STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17467 Thema: Durchsuchungen in der Eisenbahnstraße 113a/113b, Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Nacht vom 17. auf den 18. April 2019 drang die Polizei — zum wiederholten Mal - in die Grundstücke Eisenbahnstraße 113a und 113b in Leipzig ein.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Staatsregierung ist in Leipzig kein Grundstück mit der Adresse Eisenbahnstraße 113a bekannt. Frage 1: Wann wurden die Durchsuchungen durch welches Gericht angeordnet oder auf welcher anderen Rechtsgrundlage wurden die benannten Grundstücke] Objekte betreten? Frage 2: Auf welchen konkreten Straftatvowvürfen bzw. Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen basieren die Durchsuchungsbeschlüsse? (bitte je Durchsuchung angeben) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3—1053/77/130 Dresden, 21. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 6. 13 Besucherparkpläize: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wann fanden auf den in Rede stehenden Grundstücken! Objekten aus welchen Gründen Durchsuchungen statt? (bitte jeweils Datum, Rechtsgrundlage und festgestellte Straftaten, Beweismittel etc. angeben) Frage 4: Wie viele Polizeibeamte welcher Dienstellen waren an den Durchsuchungen beteiligt ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Nach einer Zeugenmitteilung über den Notruf der Polizeidirektion Leipzig, dass mehrere Personen in ein Gebäude eingedrungen seien, betrat die Polizei das Gebäude Eisenbahnstraße 113 auf Grundlage des § 25 Abs. 1 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen. Diese Maßnahme fand in der Nacht vom 17. zum 18. April 2019 mit insgesamt 16 Polizeibeamten der Polizeidirektion Leipzig und der Bereitschaftspolizei Sachsen statt. Die Polizei stellte in dem leerstehenden Gebäude zwei sich unberechtigt aufhaltende Personen fest. Gegen eine Person wurde ein Haftbefehl vollstreckt, gegen die andere Person lag ein Fahndungsvermerk zur Aufenthaltsermittlung vor. Gegen beide Personen wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Strafgesetzbuch eingeleitet. Im Weiteren liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. ' ‚re ndlichen Grüßen q/Dr. Rolé Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-21T10:42:43+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes