STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/17468 Thema: Kontrolle der Staatsgrenze und des grenznahen Raumes 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizisten kontrollieren - in welchem Umfang - seit dem 01.01.2019 die sächsische Staatsgrenze bzw. den grenznahen Raum, insbesondere nach illegaler Einreise, illegalen Einfuhren und Diebstahlsdelikten ? (Bitte aufschlüsseln, welchem Dienst die Polizisten angehörten und auf welcher Rechtsgrundlage wie viele Polizisten - in welchem Umfang - jeweils eingesetzt wurden für das erste Quartal 2019) Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der Anzahl von illegalen Grenzübertritten, illegalen Einfuhren und Diebstahlsdelikten im 1. Quartal 2019 bei Kontrollen i. S. v. Frage Ziffer1.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen zu Kontrollen der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen keine Erkenntnisse vor. Diese sind nicht Aufgabe der Polizei des Freistaates Sachsen, sondern der Bundespolizei. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Die Zuständigkeit über die Bundespolizei liegt beim Bund. Freistaat.\ - SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/131 Dresden. 22. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUiVI DES lNNERN Die Verfolgung von Straftaten im grenznahen Raum und damit auch der in der Fragestellung benannten Delikte ist eine der grundsätzlichen Aufgaben für alle Polizeibediensteten . Diesen Auftrag haben alle im grenznahen Raum eingesetzten Polizeibediensteten . Die zur weiteren Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staats— regierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Dazu müssten alle im fraglichen Zeitraum im Dienst befindlichen Polizeibediensteten einzeln befragt werden, zumal auch nicht jede Einzelmaßnahme einer Kontrolle, etwa wenn kein Gesetzesverstoß festgestellt wurde, zwingend dokumentiert ist. Die genannten Deliktsbereiche werden im Sinne der Fragestellung statistisch nicht erfasst. Hintergrund ist, dass Kontrollen im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nicht dokumentiert werden. Daher kann nicht von Fällen mit Tatorten entlang der Staatsgrenze bzw. im grenznahen Raum mit bekannten Tätern auf Ergebnisse einer Kontrolltätigkeit im Sinne der Fragestellung geschlossen werden. Das Bekanntmachen von Tätern kann auch auf Ermittlungstätigkeiten beruhen. Des Weiteren werden im Rahmen gemeinsamer Streifen Delikte der rechtswidrigen Verbringung von Waren durch den Zoll selbst bearbeitet. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde die zum größten Teil händische Auswertung der Gesamtbestände der in polizeilichen Einsatz- und Ermittlungssystemen bei den Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen gespeicherten Daten und die Befragung aller im Dienst befindlichen Polizeibediensteten erfordern. Dies schließt zusätzlich die Durchsicht und Auswertung der in Betracht kommenden polizeilichen Einsatz- bzw. Ermittlungsunterlagen ein. Der erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertungen zu beauftragen. Dieses Personal steht dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes, insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von polizeilichen Einsätzen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und würde die Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei bedeuten. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der Anzahl - und dem Umfang - von Polizisten, die vom 2. bis 4. Quartal 2019 die sächsische Staatsgrenze bzw. den grenznahen Raum kontrollieren (werden), insbesondere nach illegaler Einreise , illegalen Einfuhren und Diebstahlsdelikten? (Bitte nach Quartalen aufschlüsseln, welchem Dienst die Polizisten angehören und auf welcher Rechtsgrundlage wie viele Polizisten - in welchem Umfang - jeweils eingesetzt werden) Frage 4: Sofern zusätzliche sächsische Polizisten bei Kontrollen im Sinne der Frage 2. eingesetzt werden sollten: woher stammt dieses Personenpotential und in wie fern wird für einen Ersatz während dieser Zeit im vormaligen Bereich dieser Polizisten gesorgt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16883 verwiesen. Frage 5: Gab es zwischen Vertretern des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland ErörterungenIAbsprachen dahingehend, dass ab dem 2. Quartal 2019 vermehrt Bundespolizeipersonal in Sachsen eingesetzt wird? Wenn ja, bitte aufschlüsseln in welchem Umfang und wo genau das zusätzliche Personal eingesetzt wird. Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei im Freistaat Sachsen ist vielschichtig. Sowohl im täglichen Dienst als auch im Rahmen geplanter gemeinsamer Einsätze agieren Landes- und Bundespolizei gemeinsam. Zuletzt wurde im Jahr 2018 eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern über die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Sachsen im Rahmen der Sicherheitskooperation getroffen. Von einer Beantwortung zum Einsatz von Bediensteten der Bundespolizei wird abgesehen . Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Personalplanung der Bun— despolizei fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Mitf’rendlichen Grüßen im. Pro. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-05-22T13:50:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes