STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17482 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Pirnas Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal - 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei han— delt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Ein Stadtteil Dohnaische Vorstadt wird im Übrigen in PASS nicht gesondert erfasst . Der Bereich ist Bestandteil des Ortsteils (OT) Pirna. Zum OT Pirna wir auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/17481 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/136136 Dresden, 22. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNlSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Wie oft kam es in Pirna in den Stadtteilen Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg , Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Pirna in den Stadtteilen Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe" enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Es wurden keine entsprechenden Straftaten erfasst. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Pirna in den Stadtteilen Dohnaische Vorstadt, Graupa, Hausberg, Hinterjessen, Krietzschwitz und Liebethal im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Stadtteilen!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Graupa Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Krietzschwitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Liebethal Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB re ndlichen GrüßenQM; Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-05-22T11:47:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes