STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I17484 Thema: Organisation des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Rettungsdienstbereichen existiert ein Diensthabenden- System für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (ehrenamtlich oder hauptamtlich organisiert)? Nach Auskunft der kommunalen Träger des Rettungsdienstes im Jahr 2017 existiert in allen Rettungsdienstbereichen ein Rund-um-die-Uhr- Bereitschaftsdienstsystem für die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst. Frage 2: Erhalten die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst eine Einsatz- Entschädigung? Wenn ja, wie hoch ist diese Entschädigung? (Bitte nach Rettungsdienstbereichen aufgeschlüsselt.) Nach Auskunft der kommunalen Träger des Rettungsdienstes im Jahr 2017 erhalten die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst in der Regel Aufwands - bzw. Einsatzentschädigungen und/oder —pauschalen. Eine aktuelle Übersicht über Art und Höhe der Entschädigungen liegt der Staatsregierung nicht vor. lm Ubrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den kommunalen Trä- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/138 Dresden, 22. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN gern des Rettungsdienstes als SelbstvenNaltungsaufgabe wahrgenommen werden. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachauf— sicht. Im Zust'a‘ndigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn bei der Frage handelt es sich um ein reines Auskunftsersuchen , das vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt ist. Frage 3: lst für die einzelnen Diensthabenden-Systeme ein OrgL-KdoW (Führungsfahrzeug ) vorhanden und wer ist für die Gestellung und Unterhaltung verantwortlich? (Bitte nach Rettungsdienstbereichen aufgeschlüsselt.) Die kommunalen Träger des Rettungsdienstes haben im Jahr 2017 hierzu mitgeteilt, dass für _c_iie Organisatorischen Leiter Rettungsdienst Fahrzeuge vorhanden sind. Eine aktuelle Ubersicht über die Art der Fahrzeuge und Verantwor’tlichkeiten für Gestellung und Unterhaltung liegt der Staatsregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 2, 2. und 3. Absatz venNiesen. Frage 4: Wie gelangt der Leitende Notarzt im Einsatzfall an die Einsatzstelle? (Bitte nach Rettungsdienstbereichen aufgeschlüsselt.) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Zur Begründung wird auf die Antwort auf die Frage 2, 2. und 3. Absatz verwiesen. Mit freundlichen Grüßen%.! LA r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-22T11:43:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes