SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17492 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Probezeitbeurteilung von Seiteneinsteiger*innen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt erfolgt regulär durch welche Personen die Probezeitbeurteilung von Seiteneinsteiger*innen nach Einstellung in den sächsischen Schuldienst? Die Probezeitbeurteilungen der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erstellt der Schulleiter im Verlauf des 5. Beschäftigungsmonats. Frage 2: Wie wird gewährleistet, dass die Probezeitbeurteilung nicht in die Zeit der Sommerferien fällt bzw. wie wird verfahren, wenn die Probezeitbeurteilung innerhalb der Sommerferien ansteht? Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit dem Einstellungstermin 01.05. bzw. 01.11 ., werden regelmäßig im September bzw. im März des folgenden Jahres beurteilt. Für Se.iteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über eine Berufserfahrung als Lehrkraft verfügen und zum 01 .02. bzw. 01.08. - daher ohne Einstiegsqualifikation - eingestellt werden können, erfolgt die Probezeitbeurteilung regelmäßig im Juni bzw. im Dezember des jeweiligen Jahres. Der Zeitpunkt der Beurteilung fällt damit nicht in die Sommerferien. Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass die Probezeitbeurteilung nicht bereits dann ansteht, wenn der/die Seiteneinsteiger*in noch nicht selbst unterrichtet (sondern lediglich hospitiert) hat, und wie wird verfahren , wenn es doch zu einer solchen Konstellation kommt? Seite 1 von 2 5jSACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 25. April2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/17/84 Dresden, ;(}. Mai 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES A1bti t ~ n im Öfft ntlicht n Oitn~ l Sachst n Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5j SACHsEN Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, erhalten in der Regel nach Abschluss dieser Maßnahme sofort einen selbstständigen Lehrauftrag . Frage 4: Unter welchen Umständen ist eine Verlängerung der Probezeit oder eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit bedingter Wiedereinstellungszusage möglich, wenn die Probezeitbeurteilung aus schulorganisatorischen Gründen (entsprechend der Konstellationen in den Fragen 2 und 3) nicht zum regulären/vorgesehenen Zeitpunkt erfolgen kann? Die Verlängerung der Probezeit ist lt. Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 2 Abs. 4 nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2019-05-20T08:54:50+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes