Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/77/23-2019/27286 Dresden, 20. Mai 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm (AfD) Drs.-Nr.: 6/17494 Thema: Aktualisierung der Kleinen Anfrage 6/14500: Erwerbstätigkeit von EU-Ausländern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen aus dem EU-Ausland gingen jeweils am Stichtag 31.12.2018 und 31.03.2019 einer Erwerbs- tätigkeit in Sachsen nach? (Bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln.) Frage 2: Wie viele Personen aus dem EU-Ausland waren zu den unter 1. genannten Zeitpunkten geringfügig beschäftigt? (Bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Nach Information der Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen zum jetzigen Zeitpunkt Angaben zur Beschäftigung für die genannten Stichtage nicht zur Verfügung. Zur Fortschreibung der mit Drucksache 6/14500 übermittelten Datenreihen sind in der Anlage die Werte zum 30. Juni 2018 beigefügt. Frage 3: Wie viele Personen aus dem EU-Ausland gingen zu den unter 1. genannten Zeitpunkten einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nach? (Bitte nach Nationalitäten sowie Freiberuflichkeit / Selb- ständigkeit aufschlüsseln.) Zur Zahl der Personen aus dem EU-Ausland, die einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 der Drucksache 6/14500 verwiesen . Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 4: Wie viele Personen aus dem EU-Ausland gingen jeweils zu den unter 1. genannten Zeitpunkten einer selbständigen oder freibe- ruflichen Tätigkeit nach und bezogen im selben Jahr mindestens zeitweise Leistungen nach dem SGB II? (Bitte nach Nationalitäten aufschlüsseln.) Angaben zu Beschäftigten aus dem EU-Ausland, die neben dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zugleich Arbeitslosengeld II bezogen haben, können für 2018 der Anlage entnommen werden. Die Darstellung im Jahresdurchschnitt entspricht der Systematik in der Antwort zu Frage 4 der Drucksache 6/14500. Statistische Daten für 2019 liegen noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlage Drucksache 6/17494 Anlage Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte sowie selbständig erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem EU-Ausland in Sachsen nach Staatsangehörigkeit sozial- selbständig erwerbsversicherungs - geringfügig tätige erwerbspflichtig Beschäftigte 1)2) fähige Leistungs- Beschäftigte 1) berechtigte 3) 30.06.2018 30.06.2018 JD 2018 Insgesamt 1.607.704 234.453 6.314 dar. EU-Ausland 46.762 5.781 215 Staatsangehörigkeit Belgien 150 13 2 Dänemark 75 14 - Finnland 73 6 * Frankreich 597 79 9 Griechenland 1.254 212 10 Irland 97 10 1 Italien 1.575 280 16 Luxemburg 18 6 * Niederlande 374 48 3 Österreich 691 86 10 Portugal 706 87 7 Schweden 63 9 1 Spanien 834 109 8 Vereinigte Königreich 497 41 9 Estland 65 16 6 Slowenien 122 11 1 Lettland 253 50 6 Litauen 460 92 5 Malta 7 * * Polen 17.743 1.813 45 Slowakei 1.274 105 2 Tschechien 9.980 1.065 7 Ungarn 2.388 226 12 Zypern 26 8 2 Bulgarien 1.570 272 15 Rumänien 4.819 1.029 38 Kroatien 1.051 94 3 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Südost (Stand 29.04.2019); Differenzen durch Rundung der Einzelwerte möglich 1) Quartalswerte am Arbeitsort; Daten werden nach einer Wartezeit von 6 Monaten veröffentlicht 2) Summe aus geringfügig entlohnter Beschäftigung und kurzfristiger Beschäftigung 3) erwerbsfähige Leistungsempfänger, die über Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (Betriebsgewinn) verfügen; Daten werden nach einer Wartezeit von drei Monaten veröffentlicht *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Darüberhinaus unterliegen Informationen der Grundsicherungsstatistik auch der statistischen Geheimhaltung, wenn sie sich nur auf 1 oder 2 Bedarfsgemeinschaften beziehen. In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. 6-17494 6-17494Anlage 2019-05-21T11:03:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes