SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17496 Thema: Aktivitäten von TeenSTAR Deutschland Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Verein Teen- STAR Deutschland bietet Aufklärungsworkshops für Schulen an. Das Österreichische Bundeszentrum für Sexualpädagogik hält, laut einer Stellungnahme 'TeenSTAR in der vorliegenden Ausrichtung nicht für die schulische Sexualerziehung geeignet', da 'im Programm von Teen- STAR falsche, massiv tendenziöse und tw. auch menschenrechtlich bedenkliche Aussagen gemacht werden'. Auch die Koordinationsstelle für Gesundheitsförderung unter dem Vorsitz von Dr.in Beatrix Haller kommt zu dem Ergebnis, dass es 'aus den Unterlagen nicht hervor [geht], welchen (pädagogischen) Mehrwert [ ... ] die Durchführungen schulischer Workshops/Kurse von TeenSTar bringen. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass bei Kindern und Jugendlichen, die selbst oder deren Familien nicht dem als anzustrebend vermittelten spezifischen Lebensentwurf entsprechen, schwerwiegende persönliche Krisen ausgelöst werden können.' Auf der Webseite von TeenSTAR Deutschiarid sind einige Beispiele von Schulprojekten in Sachsen zu sehen, unter anderem in Hormersdorf, Seelitz oder Chemnitz." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die inhaltliche und personelle Zusammenarbeit von TeenSTAR Deutschland mit TeenSTAR Österreich? Hinsichtlich einer Zusammenarbeit von TeenSTAR Deutschland mit Teen- STAR Österreich liegen keine Erkenntnisse vor. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 25. April2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/17/85 Dresden, Jtl. Mai 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIG ES Arbf: it ~n im Öff"ntlichrn Oit n~ t Sach~t n Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fUr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 2: Gab es Anfragen von sächsischen Schulen zur Einschätzung des Vereins TeenSTAR Deutschland an die Staatsregierung und wenn ja, welche Einschätzung wurde mitgeteilt? Dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist ein Antrag einer Grundschule in Mittelsachsen beim Gesundheitsamt Mittelsachsen bekannt. Die Schule begehrte die Förderung des Projektes TeenSTAR mit Mitteln der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung , die über das Gesundheitsamt ausgereicht werden. Auf Anfrage des Gesundheitsamts Mittelsachsen gab das LaSuB folgende Bewertung zum Projekt TeenSTAR ab, die auch der Schule mitgeteilt wurde. Es wurde informiert, dass § 36 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen die Familien- und Sexualerziehung als Aufgabe der Schule normiere. Dabei habe Absatz 1 Satz 5 im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen mit Wirkung vom 1. August 2018 eine Ergänzung erfahren. Neben der Bedeutung von Ehe und Familie sei auch jene von eingetragenen Lebenspartnerschaften für Staat und Gesellschaft zu vermitteln. Das Projekt TeenSTAR müsse auch diesem erweiterten Erziehungs- und Bildungsaspekt Rechnung tragen. Zudem seien zwingend die Inhalte des Orientierungsrahmens für die Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen zu berücksichtigen, hier vor allem die unter Nummer 2 benannten Ziele zur Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen, Verhaltensweisen und Lebensstilen sowie zum Entgegenwirken von Diskriminierungen. Falls TeenSTAR ausschließlich auf die Vermittlung einer heterosexuellen Lebensweise zwischen Mann und Frau sowie das Bestehen einer Familie nur auf der Grundlage einer heterosexuellen Beziehung abziele, ist der Einsatz des Projekts an der Schule nicht zu befürworten. Eine Förderung des Projektes an der antragstellenden Grundschule wurde aus diesen Gründen nicht befürwortet. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten des Vereins TeenSTAR Deutschland in Sachsen in den letzten fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort und Schule)? Über die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage benannten Aktivitäten hinaus sind keine Aktivitäten von TeenSTAR bekannt. Die benannten Grundschulen Seelitz und Hormersdorf sind Schulen in freier Trägerschaft. Bei der in Chemnitz durchgeführten Veranstaltung handelt es sich nach den Angaben auf der Internetseite www.teen-star.de um ein Ausbildungsseminar in den Räumlichkeiten des KALEB - Region Chemnitz e. V. Frage 4: Erhielt der Verein TeenSTAR Deutschland für die in Frage 3 benannten Aktivitäten Fördermittel des Freistaates (wenn ja bitte nach Jahr, Ort und Schule aufgliedern sowie Fördersumme und Förderrichtlinie angeben)? Es wurden keine Fördermittel für das Projekt TeenSTAR ausgereicht. Frage 5: Plant die Staatsregierung zukünftige Aktivitäten des Vereins TeenSTAR Deutschland in Sachsen zu unterbinden und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht sie dafür? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Im Rahmen des Arbeitsansatzes Prävention im Team (PiT) wurde das Projekt TeenSTAR mit seiner inhaltlichen Ausgestaltung in verschiedenen PiT -Steuergruppen Besprechungsgegenstand . Ein Einsatz an Schulen wurde nicht befürwortet. Eine Aufnahme in die entsprechenden Präventionsdatenbanken ist deshalb nicht geschehen. Schulen wird insbesondere für sexualpädagogische Projekte die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern vor Ort empfohlen, wie z. B. den sächsischen AIDS-Hilfen, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz u. a. Regionale Netzwerke mit Akteuren vor Ort und einer guten Vernetzung zu Schulen stellen sicher, dass im Wesentlichen an Schulen Projekte zum Einsatz kommen, die aktuellen gesetzlichen Vorschriften und aktuellen didaktisch-pädagogischen Standards entsprechen. Die Schulen werden hierbei unterstützt in ihrem eigenverantwortlichen Handeln auf der Grundlage des geltenden Erziehungs- und Bildungsauftrages. Über das Lernportal www.lernportal-sachsen-lebenskompetenz.de der Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe Sachsen e. V. können Schulen darüber hinaus weitere geeignete sexualpädagogische Projekte recherchieren. Die Referenten Gesundheitsförderung und Prävention an den einzelnen Standorten des LaSuB stehen den Schulen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2019-05-14T09:33:08+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes