STAATSM1N1STER1UM FOR SOZ1A1ES UND VERBRAUCHERSO-IUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Drs.-Nr.: 6/17497 Thema: Anträge Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen" für die Förderperiode ab 01. Januar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Die Antworten der Kleinen Anfrage beziehen sich auf den Arbeitstand 30. April 2019. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Antragstellerinnen haben jewells mit welchem Antragsdatum für welche Projekte (bitte jewells Titel angeben) mit welchem Projektzeitraum (Beginn und Ende) eine Zuwendung in jewells welcher Höhe aus dem Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen" beantragt? (Bitte tabellarische Übersicht) Die gewünschten Daten sind der angehängten Anlage zu entnehmen. Das Antragsdatum wird nicht erfasst, da das Datum des Antragseingangs von förderrechtlicher Bedeutung ist. Dieses ist in die beigefügte tabellarische Aufstellung aufgenommen. Frage 2: Für welche der unter 1. benannten Projekte wurde zugleich der vorzeitige förderunschlädliche Maßnahmebeginn beantragt? Die gewünschten Daten sind der angehängten Anlage zu entnehmen. Der Begriff „der vorzeitige förderunschlädliche Maßnahmebeginn" wird in der Tabelle durch „VZMB" abgekürzt. Freistaat SACHSEN Die StaatsmInisterin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zelchen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bl tte bel Antwort angeben) DF-0141.51-19/312 Dresden, 16. Ma12019 Hausanschrlft: SachsIsches StaatsmInIsterlum für Sozlašes und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 198 01099 Dresden WWW.sme.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: lnwieweit wurde für die unter 1. benannten Projekte Zuwendungen in jeweils welcher Höhe bewilligt und aus welchen Gründen ergeben sich gegebenenfalls Differenzen zwischen beantragter und ausgereichter Zuwendung? (Bitte tabellarische Übersicht) Die beigefügte Anlage stellt die beantragten und die bewilligten Zuwendungen, bzw. die durch den WOS-Beirat bestätigte Maximalförderung für alle unter Punkt 1 aufgelisteten Projekte dar. Die häufigsten Gründe für die Differenzen zwischen den beantragten und bewilligten Fördersummen ergeben sich durch: - falsche Berechnung der Verwaltungskostenpauschale, - Reduzierung der Projektkosten um nicht förderfähige Kosten, - Reduzierung der Zuwendungssumme aufgrund mangelnder Beiratszustimmung zum beantragten Höchstfördersatz von bis zu 95 Prozent, - Reduzierung der Projektkosten/Zuwendung aufgrund verkürzter Projektlaufzeit, - Nichtzustimmung zur Kostenerhöhung bei Folgeprojekten, - eine 10% Reduzierung der Projektkosten für alle Projekte im Jahr 2019. Aufgrund des stark überzeichneten Programmbudgets beschließ der Beirat des Landesprogrammes am 28. November 2018 die 10 % Kürzung der Kosten für alle Projekte . Freistaat SACHSEN Frage 4: Für welche unter 1. benannten Projekte wurde der Förderantrag aus welchen konkreten Gründen abgelehnt? Die gewünschten Daten sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Frage 5: Für welche unter 1. benannten Projekte wurde die Förderung aus welchen konkreten Gründen aufgeschoben und um welchen Zeitraum verzögert sich jeweils die Mittelausreichung? Aufgrund mangelnder Haushaltsmittel im Landesprogramm WOS ist am 15. April 2019 in Vorratsbeschluss des WOS-Beirats gefasst worden. Sol !ten weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, so könnten die am besten bewerteten Projekte dem Ranking nach bewilligt werden. Eine e rste Mittelüberprüfung ist für den 31. Mai 2019 avisiert. Weitere Informationen sind der tabellarischen Auflistung zu entnehmen. Mit freelichen Grüßen Petra Anlage Seite 2 2019-05-22T13:52:36+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes