STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 ll010s7 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.'Nr.: 6/17499 Thema: Aufarbeitung der eingestellten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in der linken Szene/ Fußballszene in Leipzig - Nachfrage zu Drs. 6/17000 I FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 15000 Telefax +49351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 502-KLR Dresden, aLvai2019 TOB MIT 1'Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausânachrlft: Sächslsches Staatsmin¡ster¡um Ffage l: derJustlz Hospitalstraße 7 Wann wurde den jeweils wann gestellten Akteneinsichtgesuchen der 010e7 Dresden vormals Beschuldigten und deren Verteidiger in die Ermittlungsakten 3lf¡tïtå:;j."eutsche Post (371 Js 98/15 und 370 Js 108/15) entsprochen? (Bitte Auflistung, eine www.justiz.sachsen.de/smj personenbezogene Zuordnung ist nicht erforderlich.) verkehrsverbinduns: Ermittlunosverfahren. Az. 371 Js 98/15 Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich der Akteneinsichtsgesuche im Verfahren A2.371 Js 98/15 nehme ich zunächst auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr, 619812 Bezug, soweit dort ausgeführt wurde, dass insgesamt 11 vormalige Beschuldigte Akteneinsicht beantragt haben . Seite 1 von 4 o lJl'lrYl¡lrJOB-M¡Î-t.DE Hinweise zum Dåtenschutz erhalten Sie auf unserer lnterne! seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *zugang für olôktron¡sch signiorte sowis fl:¡r verschlússèlte êlgktronische Dokumento nur per EGVP, boBPo odsr De-Ma¡l; nåhsrê lnformat¡onên zur elskuonischen Kommun¡kation m¡t såchsisôhen Justizbêh0rdsn unter www. iustiz,sachsen. de/E- Kommun¡kation. . ]USTIZVOTIZUCSBIAI.4II STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ; lnsgesamt zehn vormalige Beschuldigte haben über ihre Verteidiger Akteneinsicht beantragt . Aufgrund des erheblichen Aktenbestandes (vgl. Antwort der Staatsregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 619812) und der gebotenen Abwägung und Prüfung des Umfangs der Akteneinsicht für jeden Antragsteller wurde die Akteneinsicht in die Haupt- und Sonderbände sowie die gespeicherte Kommunikation sukzessive durch Übersendung der entsprechenden Unterlagen gewähtt. lm Nachgang zu dem aus der Antwort der Staatsregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9812 ersichtlichen Umfang wurde entschieden, den Antragstellern weitergehende Akteneinsicht auch in die Fallakten und die Unterlagen zur Telekommunikationsübenruachung zu gewähren. lnsoweit wird im Übrigen auf die tabellarische Übersicht (Anlage 1) Bezug genommen. Klarstellend zur Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 619812 ist auszuführen , dass ein weiterer vormaliger Beschuldigter ohne anwaltlichen Beistand Akteneinsicht beantragt hat. Auch auf entsprechenden Hinweis hat sich jedoch für diesen Beschuldigten kein Rechtsanwalt angezeigt, so dass Akteneinsicht insoweit letztlich nicht gewährt worden ist. Ermittlunqsverfahren Az. 370 Js 108/15 Zur Beantwortung der Frage hinsichtlich der Akteneinsichtsgesuche im Verfahren þ¿.. 370 Js 108/15 nehme ich zunächst auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6117000 sowie auf die tabellarische Übersicht (Anlage 2) Bezug. lnsgesamt neun vormalige Beschuldigte haben demgemäß bislang einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Diesen Anträgen wurde jeweils nach entsprechender Prüfung und Abwägung sowie unter Beachtung der schutzwürdigen Rechte Dritter entsprochen. Soweit in der Antwort der Staatsregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs,-Nr. 6117000 mitgeteilt wurde, dass die Akteneinsichten im März 2019 gewährt Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT worden sind, ist im Nachgang dazu noch ein weiteres Akteneinsichtsgesuch Anfang Mai 2019 erfüllt worden, welches aufgrund der erheblichen Menge an Anträgen fehlerhaft zunächst nicht einem vormaligen Beschuldigten zugeordnet worden war. Frage 2z Wie viele Drittbetroffene haben in den in Ziffer I genannten Verfahren jeweils Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen gestellt und wie viele Entscheidungen welchen lnhalts sind dazu bisher ergangen? Ermittlunosverfa hren.42.371 Js 98/15 ln diesem Verfahren haben bisher 23 Drittbetroffene, die keine vormaligen Beschuldigten waren, einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der sie betreffenden Maßnahmen gemäß $ 101 Absatz 7 S. 2 der Strafprozessordnung (StPO) gestellt. Das Amtsgericht Dresden hat 15 Anträge als unbegründet zurückgewiesen. ln den übrigen acht Fällen hat das Amtsgericht Dresden bisher keine Entscheidung getroffen. Soweit die Anträge als unbegründet zurückgewiesen worden sind, haben zwölf Drittbetroffene gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt. ln drei Fällen haben Drittbetroffene gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde gemäß $ 101 Absatz 7 Satz 3 SIPO eingelegt. Das Landgericht Dresden hat bisher in einem Fall über die sofortige Beschwerde eines Drittbetroffenen entschieden. Das Landgericht hat auf die sofortige Beschwerde des Drittbetroffenen den angegriffenen Beschluss des Amtsgerichts Dresden aufgehoben. Es hat festgestellt, dass die Anordnung, Übenruachung und Aufzeichnung der Telekommunikation rechtmäßig war, Die Art und Weise des Vollzugs der angegriffenen Beschlüsse wurde allerdings insoweit als rechtswidrig angesehen, als dass die Rückstellung der Benachrichtigung des als Dritten betroffenen Beschwerdefuhrers und die Gründe hierfür nicht aktenkundig gemacht worden seien und eine Benachrichtigung über den ohne weitere Begründung zulässigen Zeitraum von einem Jahr hinaus zunächst unterblieben sei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden zu 20 Prozent der Staatskasse und zu 80 Prozent dem Beschwerdeführer auferlegt. Seite 3 von 4 srAArsMrNrsrrRrull I I Freistaat SACHSEN Ermittlunosverfahren Az. 370 Js 108/15 Auf die Antwort der Staatsregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr, 6117000 nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage 2 tabellarische Übersichten Seite 4 von 4 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/17499 (Frage 1, zum Ermittlungsverfahren Az.: 371 Js 98/15) Beschuldigter Akteneinsichtsgesuch (Datum bzw. Eingang) Erledigung Gesuch (Datum) 1. 03.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 09.03.2017, 03.06.2017, 25.08.2017, 27.09.2017 2. 14.12.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 09.03.2017, 22.,06.2017, 27.06.2017, 28.06.2017,25.08.2017 3. 11.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 02.03.2017, 27.06.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 4. 22.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 09.06.2017, 27.06.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 5. 14.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 09.03.2017, 27.06.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 6. 14.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 20.03.2017, 28.06.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 7. 23.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 19.06.2017, 22.06.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 8. 14.11.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 27.04.2017, 27.06.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 9. 29.11.2016 Erledigung: 05.07.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 10. 20.09.2016 Zwischenbescheid: 16.12.2016, Erledigung: 15.05.2017, 12.07.2017, 25.08.2017 11. 28.11.2016 (Eingang) Zwischenbescheid: 22.06.2017 mit der Aufforderung einen Rechtsanwalt zu beauftragen, mangels Reaktion keine Akteneinsicht Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/17499 (Frage 1, zum Ermittlungsverfahren Az.: 370 Js 108/15) Beschuldigter Akteneinsichtsgesuch (Datum) Erledigung Gesuch (Datum) 1. 27.06.2018 Zwischenbescheid: 06.07.2018 Erledigung: 22.03.2019 2. 27.06.2018 Zwischenbescheid: 06.07.2018 Erledigung: 22.03.2019 3. 06.07.2018 Erledigung: 22.03.2019 4. 10.07.2018 Zwischenbescheid: 11.07.2018 Erledigung: 26.03.2019 5. 26.09.2018 Erledigung: 22.03.2019 6. 24.01.2019 Erledigung: 26.03.2019 7. 22.01.2018 Erledigung: 26.03.2019 8. 10.07.2018 Erledigung: 29.03.2019 9. 10.04.2018 Erledigung: 09.05.2019 KA6-17499 KA6-17499-Anlage_1 KA6-17499-Anlage_2 2019-05-23T17:26:34+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes