STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17511 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Nord in 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Poiizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach— sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung ein— zelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher voriäufigen Charakter. Sie können sich auf— grund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Nord und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 23 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/146146 Dresden, 27. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str‘ 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder4 melden. STAATSMiNiSTERiUM Freistaat DES iNNERN SACHSEN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 - 7 Februar 2016 2 2 März 2016 1 2 April 2016 - - Mai 2016 — 1 Juni 2016 2 1 Juli 2016 - - August 2016 1 - September 2016 - - Oktober 2016 1 - November 2016 - 1 Dezember 2016 1 1 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Eutritzsch 4 4 Leipzig; OT Gohlis—Mitte 2 1 Leipzig; OT Gohlis—Nord 1 5 Leipzig; OT Gohlis-Süd 1 1 Leipzig; OT Seehausen - - Leipzig; OT Wiederitzsch - 4 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Einfamilien- 1 Nebengelass/ 1 haus ' Schuppen ' Garage 1 - Pkw - 1 . . Sonsti e Tat-Sjflnsmw - 1 örtlichigeit im - 2 Frelen Gemeinde— 2 1 Wohngebiet] 2 9 straße Siedlung Haltestelle! _ 1 Wohnraum/ 1 _ Taxnstand Zimmer Mehrfamilien- 2 3 haus Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in acht Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. in 15 Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der 23 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 6 STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Stadtbezirk Leipzig Nord und den zugehörigen Ortsteilen unter Venivendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 42 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Leipzig; OT Eutritzsch 15 Leipzig; OT Gohlis-Mitte 6 Leipzig; OT Gohlis-Nord 4 Leipzig; OT Gohlis-Süd 12 Leipzig; OT Seehausen 2 Leipzig; OT Wiederitzsch 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per— sönliche Freiheit* 22Diebstahl ohne erschwerende Umstände* -Diebstahl unter erschwerenden Umständen 4Sonstige Straftatbestände (StGB)* 2Strafrechtliche Nebengesetze 14 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 7 Stichwaffen 23 Schusswaffen 14 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Dem Phänomenbereich der PMK —|inks- konnte eine Straftat zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Stadtbezirk Leipzig Nord und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Eutritzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 10 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 23 Nötigung gem. § 240 StGB 27 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 15 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 4 OT Gohlis-Mitte Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 6 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 6 Nötigung gem. § 240 StGB 8 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 7 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Gohlis-Nord Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Gohlis-Süd Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 11 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 19 Nötigung gem. § 240 StGB 17 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 11 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Seehausen Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 40 1 0 - 5 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 0T Wiederitzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB U' IC XJ AO D Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMIMSTERIUM DES INNERN Stadtbezirk Leipzig Nord gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 38 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 66 Nötigung gem. § 240 StGB 76 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 45 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 6 undlichen Grüßen .Dr.RolandWöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-05-27T12:54:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes