STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17514 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Alt-West in 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminaistatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoff— gesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig AIt—West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden 14 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/149149 Dresden, 27. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2016 - Februar 2016 1 - März 2016 - 1 April 2016 2 1 Mai 2016 - — Juni 2016 - - Juli 2016 1 - August 2016 1 - September 2016 — - Oktober 2016 2 1 November 2016 - 1 Dezember 2016 2 1 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Leipzig; OT Altlindenau 4 - Leipzig; OT Böhlitz-Ehrenberg - 2 Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdorf — - Leipzig; OT Leutzsch — 3 Leipzig; OT Lindenau 3 Leipzig; OT Neulindenau 2 - Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tat6rtlichkeit SprengG § 308 StGB Fußgängerzo- Sonstige Tatne /Laden- 1 — örtlichkeit im 3 - passage Freien Gemeinde— 2 _ Sonstige Ver— 1 _ straße kehrsflache Kleingartenan- _ 1 Wohngebiet/ 1 4 lage Sledlung Mehrfamilien- Wohnraum/ haus 2 _ Zimmer 3 _ FreistaatSACHSEN Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfailprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in acht Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In sechs Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der 14 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2016 im Stadtbezirk Leipzig Alt-West und den zugeh6rigen Ortsteilen unter VenNendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeid „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaf'fe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthal— ten. Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gern. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2016 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 59 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: CT 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Leipzig; OT Altlindenau 22 Leipzig; OT Böhlitz—Ehrenberg 5 Leipzig; OT Burghausen-Rückmarsdon‘ 2 Leipzig; OT Leutzsch 14 Leipzig; OT Lindenau 13 Leipzig; OT Neulindenau 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Straftaten gegen das Leben 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- _ mung Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- 23 sönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände" - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 11 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 21 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Hiebwaffen 11 Stichwaffen 28 Schusswaffen 21 Waffen ohne nähere Bezeichnung 1 Keine dieser 59 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, K6rperver|etzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Stadtbezirk Leipzig AIt-West und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2016 begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Stadtbezirk und Ortsteile!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2016 mehr vor. Die anderen Delikte gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT Altlindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 20 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 40 Nötigung gem. § 240 StGB 28 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 9 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 4 0T Böhlitz-Ehrenberg Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 5 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 3 Nötigung gem. § 240 StGB 10 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 1 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUNI DES 1NNERN OT Burghausen-Rückmarsdorf Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Am h x l Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB A 0T Leutzsch Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 40 1 ( 0 t h Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Lindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Neulindenau Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Stadtbezirk Leipzig Alt-West gesamt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 51 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 101 Nötigung gem. § 240 StGB 67 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 32 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 7 ndlichen GrüßenÜAz.. Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-05-27T12:56:51+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes