STAATSMlNlSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17517 Thema: Aktivitäten auf und im Umfeld des Geländes Glück-Auf- Straße 9 in Neukieritzsch I Ortsteil Lobstädt Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Drs.-Nr.: 6/15457 sind 4 polizeiliche Einsätze seit dem Jahr 2017 auf dem Gelände Glück-Auf-Straße 9 in Neukieritzsch I Ortsteil Lobstädt aufgeführt. Die LVZ berichtete zudem über mehrfache Sachbeschädigung der frisch sanierten und baugeschichtlich bedeutsamen Fabrikantenvilla auf dem Nachbargrundstück.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die im Zusammenhang mit den in Drs.-Nr.: 6I15457 aufgelisteten Polizeieinsätzen eingeleiteten Ermittlungsverfahren vor? Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über weitere bzw. neue Strafanzeigen, Polizeieinsätze, Ermittlungsverfahren auf Grund welcher Veranlassung und mit welchen bisherigen Ergebnissen in Zusammenhang mit möglicherweise rechtswidrigen Aktivitäten auf dem Gelände und im Umfeld vor? Folgende Ermittlungsverfahren wurden im Sinne der Fragestellung eingelei— tet: 1) 29. November 2018: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, 2) 15. Januar 2019: Sachbeschädigung am Wohngebäude Glück-Auf- Straße 11 (sogenannte „alte Fabrikantenvilla“), FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/152 Dresden, 27. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 3) 1. März 2019: Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (illegaler Anbau von Cannabis), 4) 31. März 2019: Sachbeschädigung am Wohngebäude GIück—Auf—Straße 11 (sogenannte ,,a|te Fabrikantenvilla“). Die polizeilichen Ermittlungen sind in allen vier Fällen noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Welche Anstrengungen werden unternommen, um Personen und Sachen vor weiteren Straftaten auf und im Umfeld des Geländes zu schützen? Das Umfeld wird durch das Polizeirevier Borna zu unregelmäßigen Zeiten bestreift. Der zuständige Bürgerpolizist hält bezüglich des Geländes und des Umfeldes regelmäßigen Kontakt zur örtlichen Gemeinde. Entsprechende Hinweise werden durch das zuständige Polizeirevier Borna unverzüglich überprüft. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über von dem Grundstück ausgehenden Verunreinigungen, Geruchsbelästigungen und weiteren Belästigungen vor? Nach Auskunft der zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Leipzig ging dort am 21. Januar 2019 eine Beschwerde zu Geruchs- und Lärmbelästigungen ein. Vermeintlicher Verursacher sollte ein Fuhrunternehmer sein, der eine angemietete Fläche auf dem Gelände als Abstellplatz für mehrere Lastkraftwagen und einen Traktor nutzt. Am 14. Februar 2019 wurde durch die Behörde eine Vor-Ort— Kontrolle durchgeführt. Belästigungen konnten bei der Kontrolle nicht festgestellt werden , wobei eine Iärmtechnische Bewertung noch aussteht. Frage 5: Auf Grundlage welcher Genehmigungen finden aktuell welche gewerblichen Aktivitäten auf dem Gelände statt? Der zuständigen Behörde des Landkreises Leipzig liegen hinsichtlich des angefragten Grundstücks drei Gewerbeanzeigen von gewerberechtlich nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten vor. Es handelt sich dabei um Gas-‚ Wasser— und Heizungsinstallation, Dienstleistungen rund ums Haus und um Abwasserentsorgung, Beseitigung von Um— weltverschmutzungen und sonstige Entsorgung. ‚(Mitfr undlichen _Grüßen Prof Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN Anlage zu Drs.—Nr. 6/17517 Datum Strafrechtsnorm Verfahrensstand 09.11.2011 Brandstiftung gem. § 306 Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden Strafgesetzbuch (StGB) konnte; 19.10.2012. Gewässerverunreinigung gem. Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 § 324 StGB Strafprozessordnung (StPO); 18.12.2012. Luftverunreinigung gem. § 325 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO; 22.05.2013. StGB 18.11.2014 Diebstahl von sonstigen Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden Gegenständen in/aus Dienst-‚ konnte; 22.01.2015. Büro-‚ Fabrikations-‚ Werkstatt- und Lagerräumen gem. § 242 StGB 24.07.2017 Vortäuschen einer Straftat Anklageerhebung; das Strafverfahren ist noch gern. § 145d StGB gerichtsanhängig. 23.04.2018 Besonders schwerer Fall des Anklageerhebung; Verurteilung zu einer Diebstahls von sonstigen Freiheitsstrafe; 24.05.2011. Gegenständen in/aus übenNiegend unbezogenen Neu- und Rohbauten, Baubuden und Baustellen gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden Diebstahls von Mopeds und konnte; 13.04.2018. Krafträdern gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden Diebstahls von sonstigen konnte; 01.08.2016. Gegenständen in/aus Dienst—‚ Büro-‚ Fabrikations-‚ Werkstatt- und Lagerräumen gem. § 242 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. gem. § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB Verstoß gegen § 52 Abs. 1 Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Waffengesetz Besonders schwerer Fall des Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO; 12.04.2017. Diebstahls von sonstigen Gegenständen gem. § 243 StGB 10.08.2018 Unterlassene Hilfeleistung Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. gem. § 3230 StGB 26.11.2018 Besonders schwerer Fall des Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden Diebstahls von sonstigen Gegenständen gem. §243 StGB konnte; 25.01.2017. Unterschlagung gem. § 246 StGB Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Kraftwagen gem. § 243 StGB Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte; 18.07.2017. Besonders schwerer Fall desDiebstahls von Fahrräderngem. § 243 StGB Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werdenkonnte; 13.09.2017. Datum Strafrechtsnorm Verfahrensstand 26.11.2018 Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Kraftwagen gem. § 243 StGB Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Kraftwagen gem. §243 StGB Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen gem. § 242 StGB Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte; 05.06.2018. Diebstahl von sonstigen Gegenständen gem. § 242 StGB Bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Besonders schwerer Fall desDiebstahls von Kraftwagengem. § 243 StGB Einstellung, da ein Täter nicht ermittelt werdenkonnte; 10.04.2018. 2019-05-27T12:52:06+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes