Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/67-2019/28965 Dresden, 24. Mai 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17518 Thema: Ausbau der K 9133 zwischen Jägerhaus und Steinheidel Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Oktober 2016 entschied sich der Erzgebirgskreis für die Übernahme des seit Jahrzehnten gesperrten Straßenabschnittes der ehemaligen S 273 von Jägerhaus nach Steinheidel in eigene Trägerschaft, weil der Freistaat keine Veranlassung mehr sah, diese Straße weiter zu betreiben (vgl. Drs.-Nr. 6/6272). Diese Straße trägt nunmehr die Bezeichnung K 9133. Am 28.01.2019 wurden dem zuständigen Kreistagsausschuss erstmals Pläne zu Ausbau und Erneuerung dieser Straße vorgestellt (Kostenschätzung ca. 6,2 Mio €). Eine Vorprüfung habe die Machbarkeit hinsichtlich der Eingriffe in die Umwelt ergeben. Ebenso geht die Kreisverwaltung von der Herstellung des Baurechts und einer Förderfähigkeit aus.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde seitens der Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises eine Anfrage zur Förderfähigkeit des Straßenbaus an den Freistaat gerichtet und wenn ja, wurden dem Erzgebirgskreis Fördermittel – gegebenenfalls aus welchem Programm und mit welcher Förderquote – in Aussicht gestellt? Ein konkreter Fördermittelantrag wurde bislang nicht gestellt. Nach den aktuellen Regelungen der RL KStB würde der Höchstfördersatz bei Kreisstraßen 80 % betragen. Ein Rechtsanspruch auf Ausreichung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 2: Inwiefern spricht die Einschätzung der Staatsregierung, dass sich auf dem Straßenabschnitt keine Fahrbahnerneuerung aufgrund der Topografie u.a. lohnt (s. Drs.-Nr. 6/6272), gegen eine Förderfähigkeit? Frage 3: Hält die Staatsregierung die Machbarkeit zum Ausbau dieser Kreisstraße im Hinblick auf Topografie und Eingriffen in die Umwelt für gegeben ? Frage 4: Welche Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und Förderhöhe hätte eine mögliche Sperrung der neu ausgebauten Straße während der Wintermonate (Betrieb als Halbjahresstraße), wie dies bereits beim Abschnitt Jägerhaus-Bockau der Fall ist? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 – 4: Nach Sächsischem Straßengesetz haben die Straßenbaulastträger nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Vorliegend ist der Erzgebirgskreis Baulastträger der jetzigen K 9133 und somit eigenverantwortlich für die vollständige Projektkoordinierung zuständig, die beispielsweise die Aufstellung einer förderfähigen Projektplanungsunterlage zum Inhalt haben kann. Es kommt insoweit auch nicht auf eine Einschätzung der Staatsregierung zur Machbarkeit des Ausbauprojektes an, da die Beurteilung zur Genehmigungsfähigkeit innerhalb eines zu führenden Baurechtsverfahrens durch die zuständige Genehmigungsbehörde erfolgt, die den Plan abschließend feststellt. Für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ist insbesondere auch ein Überwiegen des öffentlichen Interesses von Belang. Temporäre Nutzbarkeiten können dieses Überwiegen beispielsweise einschränken und wären bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Projektvorhabens zu berücksichtigen. Da wiederum die baurechtliche Sicherung Voraussetzung für die Förderung eines Projektvorhabens ist, wären Aussagen zur Förderfähigkeit des Projektes zum aktuellen Zeitpunkt lediglich spekulativer Natur. Eine Auskunft zur Förderfähigkeit kann abschließend nur nach Vorliegen von Antragsunterlagen erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt eine umfassende Prüfung auf Einhaltung der Förderkriterien möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17518 Thema: Ausbau der K 9133 zwischen Jägerhaus und Steinheidel Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: Frage 1: Wurde seitens der Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises eine Anfrage zur Förderfähigkeit des Straßenbaus an den Freistaat gerichtet und wenn ja, wurden dem Erzgebirgskreis Fördermittel – gegebenenfalls aus welchem Programm und mit welcher... Ein konkreter Fördermittelantrag wurde bislang nicht gestellt. Nach den aktuellen Regelungen der RL KStB würde der Höchstfördersatz bei Kreisstraßen 80 % betragen. Ein Rechtsanspruch auf Ausreichung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Frage 2: Inwiefern spricht die Einschätzung der Staatsregierung, dass sich auf dem Straßenabschnitt keine Fahrbahnerneuerung aufgrund der Topografie u.a. lohnt (s. Drs.-Nr. 6/6272), gegen eine Förderfähigkeit? Frage 3: Hält die Staatsregierung die Machbarkeit zum Ausbau dieser Kreisstraße im Hinblick auf Topografie und Eingriffen in die Umwelt für gegeben? Frage 4: Welche Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und Förderhöhe hätte eine mögliche Sperrung der neu ausgebauten Straße während der Wintermonate (Betrieb als Halbjahresstraße), wie dies bereits beim Abschnitt Jägerhaus-Bockau der Fall ist? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 – 4: Nach Sächsischem Straßengesetz haben die Straßenbaulastträger nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Vorliegend ist der Erzgebirgskreis Baulastträger der jetzigen K 9133 und somit eigenverantwortlich für die vollständige Projektkoordinierung zuständig, die beispielsweise die Aufstellung einer förderfähigen Projektplanungsunterlage zum Inhalt haben kann. Es kommt insoweit auch nicht auf eine Einschätzung der Staatsregierung zur Machbarkeit des Ausbauprojektes an, da die Beurteilung zur Genehmigungsfähigkeit innerhalb eines zu führenden Baurechtsverfahrens durch die zuständige Genehmigungsbehörde erfol... Für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit ist insbesondere auch ein Überwiegen des öffentlichen Interesses von Belang. Temporäre Nutzbarkeiten können dieses Überwiegen beispielsweise einschränken und wären bei der Beurteilung der Genehmigungsfähig... Martin Dulig 2019-05-28T10:28:48+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes