STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117520 Thema: Deponievorhaben in Crimmitschau / Gablenz - Ubereinstimmung mit Raumordnung und Flächennutzung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Planungen zur Errichtung einer Deponie Klasse I lösen bei den vor Ort lebenden Menschen Fragen zum Landschaftsschutz und zur Beeinträchtigung der Lebensqualität aus und stoßen auf Widerstand." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bislang liegt der Landesdirektion Sachsen, die zuständige Behörde für das für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Crimmitschau/Gablenz notwendige Planfeststellungsverfahren ist, noch kein entsprechender Antrag nach $ 19 Deponieverordnung vor. Auf die Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Landtagsanfrage Drucksache 6116167 wird vennriesen. Frage l: lnwiefern stimmt die geplante zukünftige Nutzung des Geländes mit der Raumordnung, mit den Zielen der Regionalplanung sowie der kommunale Bauleitplanung überein bzw. sind hierfür neue Raumordnungsverfahren bzw. Änderungen des Flächennutzungsplans umzusetzen? Einzelheiten zu dem Vorhaben, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere mit den Festlegungen im Regionalplan, und die Erforderlichkeit der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beurteilen zu können, sind der Staatsregierung bisher nicht bekannt, da laut Vorbemerkung der notwendige Antrag für das Vorhaben noch nicht vorliegt. Seite 1 von 2 Dresden, )l.at. rCIll s¡mu1+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 29. April 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t570 MACH- WASI WICHTIGES Arb€iten im Öff€ntl¡chen D;e¡st Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www. smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle BesucherparkplÊ¡tze gilt: B¡tte be¡m Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Såchsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de (f, o(\ o) oN STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der Raumordnung erfolgt rechtskonform im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach S 73 Absatz 2 Ve nrua ltu n gsve rfa h rensgesetz n ach Antragstel I u n g. Eine kommunale Bauleitplanung im Sinne eines wirksamen Flächennutzungsplanes oder eines wirksamen Bebauungsplanes für den gegenständlichen Standort und dessen Umfeld liegt nicht vor. Frage 2: lst eine öffentlich zugängliche Deponie geplant oder soll diese nur von den antragstellenden Unternehmen genutzt werden? Nach vorliegendem Kenntnisstand ist von einer öffentlich zugänglichen Deponie auszugehen, jedoch plant der bereits jetzt teilweise im Bereich der Abfallentsorgung tätige Vorhabenträger auch, Deponierungsmöglichkeiten für eigene Zwecke zt) schaffen. Frage 3: ln welchem Verfahren wird Bedarf für eine neue Deponie nachgewiesen und in welcher Form durch wen mit welchen Folgen geprüft? Nach $ 19 Absatz 1 Nummer 4 Deponieverordnung hat der Träger des Vorhabens im Rahmen des für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie zu stellenden Antrages die Notwendigkeit der Maßnahme zu begründen. Konkrete Angaben werden erst mit Antragstellung vorliegen. Darüber hinaus ist die Bedarfsprüfung Bestandteil des behördlichen Verfahrens und der Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung. Sie erfolgt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse, zum Beispiel des Abfallwirtschaftsplanes des Freistaates Sachsen und den Angaben des Vorhabenträgers. Frage 4: Aus welchen Einzugsbereichen sollen die abzulagernden Abfälle stammen? Soweit der Staatsregierung hierzu Kenntnisse vorliegen, soll es sich von¡riegend um Abfälle aus der Region Südwestsachsen und daran angrenzende Einzugsbereiche handeln. Frage 5: Wie wird geprüft, ob die für das geplante Vorhaben benötigten Mengen der Abfälle auch für die gesamte Laufzeit der Deponie dauerhaft und real zur Verfügung stehen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen l- (** Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2019-05-28T10:11:11+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes