STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17522 Thema: Nutzung direkter Stromeinwirkung in der Geflügelhaltung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) § 13 (6) dürfen Legehennen an keiner Stelle des Aufenthaltsbereiches direkter Stromeinwirkung ausgesetzt sein. Aus der Antwort auf die Drucksache Drs.-Nr.: 6/9432 ergibt sich, dass die Staatsregierung einen zeitlich begrenzten Einsatz in Ausnahmen nicht ausschließt" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind Geflügelhaltungen (Legehennen, Puten und weiteres Geflügel ) in Sachsen bekannt, in denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Tiere direkter Stromeinwirkung ausgesetzt sind? (Bitte nach Landkreisen auflisten) Frage 2: Sind Geflügelhaltungen (Legehennen, Puten und weiteres Geflügel ) in Sachsen bekannt, in denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Tiere als Ausnahme und zeitlich befristetet direkter Stromeinwirkung im Aufenthaltsbereich ausgesetzt sind? (Bitte nach Landkreisen auflisten) Frage 3: Wenn Ausnahmen erteilt worden sind: Welche präventiven Maßnahmen mussten vorher erfolglos durchgeführt worden sein, als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-19/301 Dresden, :~, Mai 2019 (._L-' Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Nach Auskunft der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter des Freistaates Sachsen sind keine Geflügelhaltungen bekannt, in denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Tiere direkter Stromeinwirkung ausgesetzt sind. Ausnahmen vom Verbot nach§ 13 Abs. 6 TierSchNutztV wurden nicht erteilt. Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-05-22T15:47:36+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes