STAATSMINISTERIUM FÜR UT4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS gO/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117523 Thema: Planungen einer Deponie in Grimmitschau / Gablenz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,1ñ der Drucksache 6116167 wird dari,iber informiert, dass der Landesdirektion Anfang Januar 2019 noch keine Antragsunterlagen vorlagen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bislang liegt der Landesdirektion Sachsen (LDS), die zuständige Behörde für das für die Errichtung und den Bau der Deponie am Standort Crimmitschau/Gablenz durchzuführende Planfeststellungsverfahren ist, noch kein entsprechender Antrag nach $ 19 Deponieverordnung vor. Auf die Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 6116167 wird verwiesen. Frage l: Wann fand ein Scopingtermin mit welchem lnhalt statt und welche Unterlagen wurden vorgelegt? Ein Scoping-Termin zum Vorhaben fand am 22. Oktober 2018 statt. Dabei wurde der Untersuchungsrahmen der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. lm Vorfeld des Scoping-Termins war vom Vorhabensträger eine Projektunterlage mit lnformationen zum beabsichtigten Vorhaben vorgelegt worden, der die in den Fragen 2 und 3 genannten Unterlagen beigefügt waren. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 29. April 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t572 Dresden, 2 B, l'lAI 2019 s¡mu[+ - (9 ¡t)oñ¡ o) 0(\¡ WASI WICHTIGES Àiùrilcr iilì Ôlfrrlì¡chc¡ Drrn\r S¡(hreû Hausanschr¡ft: Sächeisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landw¡rt3chaft Arch¡vstreße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.deSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Was ist der lnhalt des Dokuments ,,Artenschutzrechtlicher Fachbeitrags für Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I nach Deponieverordnung (DepV) im ausgebeuteten Kiessandtagebau Gablenz"? (Bitte beifügen) Frage 3: Was ist der lnhalt des Dokuments ,,Gutachterliche Stellungnahme zu den hydrogeologischen Verhältnissen am Standort des Kiestagebaurestloches Gablenz"? (Bitte beifügen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Das Dokument ,,Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse I nach Deponieverordnung (DepV) im ausgebeuteten Kiessandtagebau Gablenz" beschäftigt sich mit Auswirkungen des vorgesehenen Vorhabens auf naturschutzrechtlich relevante Sachverhalte. Das Ergebnis kann wie folgt wiedergegeben werden: Es liegen keine Verbotstatbestände nach g 44 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 in Verbindung mit S 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz(BNatschG) vor, es ist keine Ausnahmeprüfung nach g 45 Absatz 7 BNatschG erforderlich. Das Dokument ,,Gutachterliche stellungnahme zu den hydrogeologischen Verhältnissen am Standort des Kiestagebaurestloches Gablenz" befasst !¡cn m¡t Oen Sperrwirkungen der am Standort gegebenen geologischen Verhältnisse gegen den Zutritt von Oberflächenwässer. Das Ergebnis kann wie folgt wiedergegeben werden: Der höchste zu erwartende Grundwasserstand im unteren Grundwasserstockwerk liegt drei bis sechs Meter unterhalb der Oberkante der geologischen Barriere, der tiefere Grundwasserleiter ist durch die geologische Barriere gut vor eventuellen Kontaminationen geschützt. lm Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes (Urteil vom 19. Juli2O12,Vt. 102-l-11) werden die erbetenen Dokumente nicht beigefügt. Die sich aus Artikel 51 Absatz 1 Sächsische Verfassung ergebende Verpflichtung der Staatsregierung zu einer nach bestem Wissen vollständigen Antwort umfasst insoweit nicht die Pflicht, dem Fragesteller Unterlagen vozulegen, aus denen sich inhaltlich eine Beantwortung der Kleinen Anfrage ergeben würde. Dies folgt bereits aus dem Wortlaut des Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Sächsische Verfassung und wird bestätigt durch die Entstehungsgeschichte dieser Regelung. Frage 4: welche weiteren unterlagen sind im Rahmen der Antragstellung beizubringen und welche wurden inzwischen vorgelegt? Der Antrag auf Planfeststellung muss mindestens die in $ 19 Absatz 1 Satz 1 Deponieverordnung aufgeführten Angaben und Unterlagen enthalten. Ferner alle von der Konzentrationswirkung nach S 75 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz umfassten Anträge, Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, Gutachten sowie Karten, Pläne, Zeichnungen und Berechnungen. Seite 2 von 3 'ïä:{äffi#lt FreistaatSACHSEN Bislang liegt der zuständigen Planfeststellungsbehörde, der LDS, noch kein Antrag nach $ 19 Deponieverordnung vor. Mit freundlichen Grüßen TL" Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-05-29T08:31:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes