Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/68-2019/28972 Dresden, 23. Mai 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Ammonstraße 10 01069 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17524 Thema: Planungen, Kosten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzgl. der Staatsstraße 274 von Schwarzenberg nach Sosa Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ende Oktober 2017 erfolgte die Verkehrsfreigabe des 2,7 km langen Teilstückes der S 274 (Eibenstocker Straße) ab Ortsausgang Schwarzenberg Richtung Sosa. Die Abnahme der Verkehrsanlage erfolgte im Dezember 2017. Die ursprüngliche Kostenberechnung ging von ca. 3 Millionen Euro aus. Zudem waren wegen des gravierenden Landschaftseingriffes zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen . Der schlechte Fahrbahnzustand dieser Staatsstraße setzt sich jedoch im weiteren Verlauf bis Sosa mit zahlreichen Unebenheiten, Frostaufbrüchen, fehlenden und zerstörten Banketten fort, so dass ein zweiter Bauabschnitt bis Jägerhaus perspektivisch vorgesehen war.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch belaufen sich die abschließenden Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt? Die genehmigte Kostenberechnung des Vorentwurfes aus dem Jahr 2008 weist Gesamtkosten in Höhe von 4,228 Mio. Euro aus. Infolge der seitdem eingetretenen Baupreissteigerung werden sich die abschließenden Gesamtkosten nach gegenwärtigem Kenntnisstand auf rd. 5 Mio. Euro belaufen. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Frage 2: Welche konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die erfolgten Baumfällungen, Flächenversieglungen und anderweitiger Landschaftseingriffe in diesem Bereich wurden bisher wo umgesetzt? Bisher wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Entsiegelung bituminös befestigter Flächen (Entsiegelung von Teilflächen der S 274 und bituminöser Straßen- und Weganbindungen infolge der Trassenverschiebung), - Entsiegelung von Teilflächen sandgeschlämmter Wege durch Neuanbindung der Wirtschaftswege sowie Straßenrückbau zu teilbefestigten Flächen (v. a. Bankettflächen ), - Anlage von Extensivgrünland auf Straßenrückbauflächen sowie auf zuvor landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, - Säuberung, ggf. Bodenlockerung und Wiederansaat der Baustelleneinrichtungsflächen , ggf. Schutz der Flächen mit Vlies oder Folie, - Anlage von Sukzessionsflächen auf den Straßennebenflächen (neue Einschnittböschungen ), - Anlage von Landschaftsrasen auf den Straßennebenflächen (neue Dammböschungen , Entwässerungsmulden und Regenrückhaltebecken), - Entsiegelung von Straßen-/Wegflächen im ehemaligen NVA-Objekt in Bärenstein. Frage 3: Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen noch aus bzw. werden wann durchgeführt? Folgende Maßnahmen stehen noch aus: - Pflanzung von Baumreihen/Baumgruppen entlang der S 274 und Anbindungsstraßen , - Wiederanlage von Waldflächen auf baubedingt erforderlichen Waldrodungsflächen, - Anlage von Waldflächen auf Straßenrückbauflächen, - Anpflanzung von Hecken und Gehölzflächen auf den neuen Straßenböschungen (Dammböschungen), - Anlage von Feldgehölzen auf Straßenrückbauflächen sowie auf zuvor landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, - Entsiegelung eines „wilden“ Parkplatzes am Ortseingang von Johanngeorgenstadt, - Schaffung von Sukzessionsflächen nach der Entsiegelung des „wilden“ Parkplatzes am Ortseingang von Johanngeorgenstadt: Initialbegrünung und Abpflanzung zur Straße mit Sträuchern, dann gelenkte Sukzession, - Pflanzung einer Baumgruppe nach der Entsiegelung des „wilden“ Parkplatzes am Ortseingang von Johanngeorgenstadt. Nach gegenwärtigem Planungsstand sollen die ausstehenden Maßnahmen in 2020 umgesetzt werden. Seite 3 von 3 Frage 4: Wann kann mit weiteren Sanierungsarbeiten im 2. Teilabschnitt begonnen werden? Gegenwärtig erfolgt die planerische Vorbereitung einer Fahrbahnerneuerung vom Bauende des 1. Teilabschnittes bis zum Knotenpunkt Jägerhaus. Eine Realisierung wird bis 2021 angestrebt. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit der notwendigen Finanzmittel. Frage 5: Liegen bereits Planungen für den Bau des ebenfalls maroden Straßenabschnittes von Jägerhaus bis Sosa vor? Der Fokus der Erhaltungsplanung für den Streckenzug der S 274 liegt zunächst vordringlich auf dem 2. Teilabschnitt bis zum Knotenpunkt Jägerhaus. Die Planungen einer Fahrbahnerneuerung für den Streckenzug der S 274 im weiteren Verlauf werden erst danach erfolgen können. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17524 Thema: Planungen, Kosten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzgl. der Staatsstraße 274 von Schwarzenberg nach Sosa Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: Frage 1: Wie hoch belaufen sich die abschließenden Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt? Die genehmigte Kostenberechnung des Vorentwurfes aus dem Jahr 2008 weist Gesamtkosten in Höhe von 4,228 Mio. Euro aus. Infolge der seitdem eingetretenen Baupreissteigerung werden sich die abschließenden Gesamtkosten nach gegenwärtigem Kenntnisstand au... Frage 2: Welche konkreten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die erfolgten Baumfällungen, Flächenversieglungen und anderweitiger Landschaftseingriffe in diesem Bereich wurden bisher wo umgesetzt? Bisher wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Entsiegelung bituminös befestigter Flächen (Entsiegelung von Teilflächen der S 274 und bituminöser Straßen- und Weganbindungen infolge der Trassenverschiebung), - Entsiegelung von Teilflächen sandgeschlämmter Wege durch Neuanbindung der Wirtschaftswege sowie Straßenrückbau zu teilbefestigten Flächen (v. a. Bankettflächen), - Anlage von Extensivgrünland auf Straßenrückbauflächen sowie auf zuvor landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, - Säuberung, ggf. Bodenlockerung und Wiederansaat der Baustelleneinrichtungsflächen, ggf. Schutz der Flächen mit Vlies oder Folie, - Anlage von Sukzessionsflächen auf den Straßennebenflächen (neue Einschnittböschungen), - Anlage von Landschaftsrasen auf den Straßennebenflächen (neue Dammböschungen, Entwässerungsmulden und Regenrückhaltebecken), - Entsiegelung von Straßen-/Wegflächen im ehemaligen NVA-Objekt in Bärenstein. Frage 3: Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen noch aus bzw. werden wann durchgeführt? Folgende Maßnahmen stehen noch aus: - Pflanzung von Baumreihen/Baumgruppen entlang der S 274 und Anbindungsstraßen, - Wiederanlage von Waldflächen auf baubedingt erforderlichen Waldrodungsflächen, - Anlage von Waldflächen auf Straßenrückbauflächen, - Anpflanzung von Hecken und Gehölzflächen auf den neuen Straßenböschungen (Dammböschungen), - Anlage von Feldgehölzen auf Straßenrückbauflächen sowie auf zuvor landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen, - Entsiegelung eines „wilden“ Parkplatzes am Ortseingang von Johanngeorgenstadt, - Schaffung von Sukzessionsflächen nach der Entsiegelung des „wilden“ Parkplatzes am Ortseingang von Johanngeorgenstadt: Initialbegrünung und Abpflanzung zur Straße mit Sträuchern, dann gelenkte Sukzession, - Pflanzung einer Baumgruppe nach der Entsiegelung des „wilden“ Parkplatzes am Ortseingang von Johanngeorgenstadt. Nach gegenwärtigem Planungsstand sollen die ausstehenden Maßnahmen in 2020 umgesetzt werden. Frage 4: Wann kann mit weiteren Sanierungsarbeiten im 2. Teilabschnitt begonnen werden? Gegenwärtig erfolgt die planerische Vorbereitung einer Fahrbahnerneuerung vom Bauende des 1. Teilabschnittes bis zum Knotenpunkt Jägerhaus. Eine Realisierung wird bis 2021 angestrebt. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit der notwendigen Finanzmittel. Frage 5: Liegen bereits Planungen für den Bau des ebenfalls maroden Straßenabschnittes von Jägerhaus bis Sosa vor? Der Fokus der Erhaltungsplanung für den Streckenzug der S 274 liegt zunächst vordringlich auf dem 2. Teilabschnitt bis zum Knotenpunkt Jägerhaus. Die Planungen einer Fahrbahnerneuerung für den Streckenzug der S 274 im weiteren Verlauf werden erst dana... Martin Dulig 2019-05-28T10:12:30+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes