STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/17526 Thema: Gegendemonstration am 13.02.2019 auf dem Altmarkt Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Kreisverband Dresden der Alternative für Deutschland (AfD) führte am 13.02.2019 zwischen 21.00 und 22.15 Uhr auf dem Altmarkt in Dresden eine Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer der Bombenangriffe vom 13. Februar 1945 durch. In unmittelbarer Nähe des durch Gitter abgetrennten Gedenkbereiches sammelten sich in verschiedenen Bereichen mehrere Personengruppen , welche u.a. Parolen skandierten. Nach der Medieninformation 092/2019 der PD Dresden wurde eine aus ca. 40 Personen - als Spontandemonstration eingeordnete - Versammlung nach 3-maliger Aufforderung aufgelöst, Identitäten festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erwägungen führten zur Einordnung dieser Kundgebung als Spontandemonstration, zumal die Gedenkveranstaltung des AfD- Kreisverbandes Dresden seit längerem öffentlich beworben und in Hör- und Sichtweite eine weitere Gegendemonstration genehmigt und durchgeführt wurde? Spontan- und Eilversammlungen sind Versammlungen oder Aufzüge, die nicht von langer Hand vorbereitet sind, sondern aus einem aktuellen Anlass augenblicklich entstehen, wobei Entschluss und Durchführung bei Spontanversammlungen unmittelbar zusammenfallen. Es handelt sich mithin um eine Versammlung, die sich aus einer Situation heraus ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine anlassge— bende Veranstaltung im Voraus öffentlich beworben wurde. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/153 Dresden, 27. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 554-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Ein spontaner Entschluss, auf Grund einer inneren Verbundenheit und einer gemeinsamen Zweckrichtung eine Versammlung zu initiieren, enNächst aus den situativen Begleitumständen , die sich in der Endkonsequenz erst vor Ort darstellen. Insofern war hier ein augenblicklicher Entschluss zur Durchführung einer Versammlung jedenfalls nicht zu widerlegen, so dass eine Einordnung als Spontanversammlung erfolgte. Frage 2: Die Personalien wie vieler Teilnehmer der aufgelösten Spontandemonstration wurden festgestellt? Im Zusammenhang mit dem in der Vorbemerkung stehenden Sachverhalt wurden 40 ldentitätsfeststellungen durchgeführt. Frage 3: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gegen Teilnehmer der aufgelösten Spontandemonstration eingeleitet? Frage 4: Wie viele weitere Rechtsverstöße von Teilnehmern der Spontandemonstration und der weiteren Gegendemonstrationen wurden im übrigen festgestellt und Ermittlungen aufgenommen? Frage 5: Welcher Art waren die unter 3. und 4. erfragten Rechtsverstöße und welche Sanktionen hatten diese zur Folge? (Bitte aufschlüsseln nach Bußgeldbescheiden, Urteilen, Verfahrenseinstellungen etc.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: im Zusammenhang mit der in der Vorbemerkung benannten Spontanversammlung wurden durch den Polizeivolizugsdienst 40 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da sich die Beteiligten trotz Auflösung einer öffentlichen Versammlung nicht unverzüglich entfernten sowie fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Mitführens von Vermummungsgegenständen. lm Ubrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16961 mit dem Hinweis, dass die Vorgänge derzeit Gegenstand von Ermittlungen sind, venNiesen. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass zu vielen Einzelfragen abschließende Antworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sind und die Angaben auf Grund der laufenden Bearbeitung Änderungen unterliegen . fit eundlichen Grüßen#11 f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-05-27T12:49:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes